2011/315/EU: Beschluss des Rates vom 23. Mai 2011 über die Zuweisung freigegebener Mittel aus Projekten im Rahmen des neunten und vorangegangener Europäischer Entwicklungsfonds für die Entwicklungszusammenarbeit mit Südsudan
Text
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Article 1
1 Ein Betrag in Höhe von 200 Mio. EUR aus Mitteln, die aus Projekten im Rahmen des neunten und vorangegangener Europäischer Entwicklungsfonds („EEF“) freigegeben wurden, wird zur Verwendung für die Entwicklungszusammenarbeit mit Südsudan zugewiesen und 3 % dieses Betrags werden für Unterstützungsausgaben der Kommission zugewiesen.
2 Die Verwaltung der Mittel nach Absatz 1 erfolgt gemäß den Durchführungsmodalitäten für den 10. EEF.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Annahme in Kraft.
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