2011/321/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 27. Mai 2011 zur Einführung eines Symbols zur Information der Öffentlichkeit über die Einstufung von Badegewässern und Badeverbote oder das Abraten vom Baden gemäß der Richtlinie 2006/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
Text
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Article 1
Um Informationen zur Einstufung eines Badegewässers und dazu, ob das Baden verboten ist oder davon abgeraten wird, gemäß Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 2006/7/EG aktiv zu verbreiten und unverzüglich bereitzustellen, werden die folgenden Symbole eingeführt: 1. Die Symbole zur Information über ein Badeverbot oder das Abraten vom Baden sind in Teil 1 des Anhangs dieses Beschlusses festgelegt. 2. Die Symbole zur Information über die Einstufung des Badegewässers sind in Teil 2 des Anhangs dieses Beschlusses festgelegt.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am ersten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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