2011/339/EU: Beschluss des Rates vom 27. Mai 2011 zur Festlegung des von der Europäischen Union im Nahrungsmittelhilfe-Ausschuss in Bezug auf die Verlängerung des Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommens von 1999 zu vertretenden Standpunkts
Text
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Article 1
Der Standpunkt der Union im Nahrungsmittelhilfeausschuss besteht darin, entweder a) für eine weitere Verlängerung des Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommens um ein Jahr, d. h. bis 30. Juni 2012, zu stimmen, sofern sich die Neuaushandlung dieses Übereinkommens vor der Sitzung des Nahrungsmittelhilfe-Ausschusses im Juni 2011 in einer abschließenden Phase befindet und sofern das Getreidehandels-Übereinkommen von 1995 während derselben Verlängerungsfrist in Kraft bleibt, oder, b) falls die Neuaushandlung des Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommens vor der Tagung des Nahrungsmittelhilfe-Ausschusses im Juni 2011 keine abschließende Phase erreicht hat, nach Regel 13 der Verfahrensregeln gemäß dem Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommen von 1999 die Erzielung eines Konsenses im Nahrungsmittelhilfe-Ausschuss zugunsten einer Verlängerung des Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommens abzulehnen.
Article 2
Die Kommission wird ermächtigt, diesen Standpunkt im Nahrungsmittelhilfe-Ausschuss zum Ausdruck zu bringen.
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