2011/347/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 16. Juni 2011 zur Festlegung der Finanzhilfe der Union zur Durchführung einer epidemiologischen Untersuchung sowie von Überwachungsmaßnahmen im Rahmen der Dringlichkeitsmaßnahmen zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit in den Niederlanden in den Jahren 2006 und 2007 (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2011) 4146)
Text
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Article 1
Die finanzielle Beteiligung der Union an den im Rahmen der Tilgung der Blauzungenkrankheit in den Niederlanden 2006 und 2007 entstandenen Kosten wird auf 207931,25 EUR festgesetzt. Dies ist ein Finanzierungsbeschluss im Sinne von Artikel 75 der Haushaltsordnung.
Article 2
Der Rest der Finanzhilfe der Union wird auf 203256,25 EUR festgesetzt.
Article 3
Dieser Beschluss ist an das Königreich der Niederlande gerichtet.
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