Beschluss des Rates vom 13. Mai 2011 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko zur Festlegung eines Mechanismus für die Beilegung von Streitigkeiten
Text
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Article 1
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko zur Festlegung eines Mechanismus für die Beilegung von Streitigkeiten wird im Namen der Union genehmigt. Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 23 des Abkommens vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor ( 1 ) .
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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