2011/418/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 14. Juli 2011 zur Änderung der Entscheidung 2005/7/EG über die Zulassung eines Verfahrens der Einstufung von Schweineschlachtkörpern in Zypern (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2011) 4996)
Text
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Article 1
In Zypern werden folgende Verfahren zur Einstufung von Schweineschlachtkörpern gemäß Nummer 1 Abschnitt B Ziffer IV des Anhangs V der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates zugelassen: das Gerät ‚Hennessy Grading Probe (HGP 4)‘ und die damit zusammenhängenden Schätzverfahren, deren Einzelheiten in Teil I des Anhangs enthalten sind; das Gerät ‚Ultra FOM 300‘ und die damit zusammenhängenden Schätzverfahren, deren Einzelheiten in Teil II des Anhangs enthalten sind. Was das in Absatz 1 zweiter Gedankenstrich angeführte Gerät ‚Ultra FOM 300‘ anbelangt, so muss es nach Beendigung des Messverfahrens möglich sein, auf dem Schlachtkörper zu überprüfen, ob das Gerät die Messwerte X1 und X2 an der in Teil II Nummer 3 des Anhangs vorgesehenen Stelle gemessen hat. Die entsprechende Kennzeichnung der Messstelle muss zur gleichen Zeit erfolgen wie der Messvorgang.
Article 2
Dieser Beschluss gilt ab dem 5. September 2011.
Article 3
Dieser Beschluss ist an die Republik Zypern gerichtet.
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