2011/447/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 20. Juli 2011 zur Berichtigung des Beschlusses 2010/152/EU über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) getätigter Ausgaben von der Finanzierung durch die Europäische Union (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2011) 5139)
Text
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Article 1
Alle Angaben betreffend Polen im Anhang des Beschlusses 2010/152/EU erhalten die Fassung des Anhangs des vorliegenden Beschlusses.
Article 2
Aus buchungstechnischen Gründen erklärt Polen einen Betrag von 46087919,86 EUR zur Erstattung bei Haushaltsposten 6701„Rechnungsabschluss EGFL — Zweckgebundene Einnahmen“. Die Kommission erteilt eine Einziehungsanordnung über den Betrag von 46430682,69 EUR, um für die TRDI-Ausgaben die finanziellen Berichtigungen bei Haushaltsposten 6500„Finanzkorrekturen im Rahmen der Strukturfonds, des Kohäsionsfonds und des Europäischen Fischereifonds“ vorzunehmen.
Article 3
Dieser Beschluss ist an die Republik Polen gerichtet.
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