2011/450/EU: Beschluss des Rates vom 19. Juli 2011 über den im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt der Europäischen Union zur Änderung von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten
Text
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Article 1
Der im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretende Standpunkt der Europäischen Union zur vorgeschlagenen Änderung von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen erfolgt auf der Grundlage des diesem Beschluss beigefügten Entwurfes eines Beschlusses des Gemeinsamen EWR-Ausschusses.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Article 1
Artikel 7 des Protokolls 31 zum Abkommen wird wie folgt geändert: 1. In Absatz 6 werden die Wörter „Haushaltsjahre 2004, 2005, 2006, 2007, 2008, 2009 und 2010“ durch die Wörter „Haushaltsjahre 2004, 2005, 2006, 2007, 2008, 2009, 2010 und 2011“ ersetzt. 2. In Absatz 7 werden die Wörter „Haushaltsjahre 2006, 2007, 2008, 2009 und 2010“ durch die Wörter „Haushaltsjahre 2006, 2007, 2008, 2009, 2010 und 2011“ ersetzt. 3. In Absatz 8 werden die Wörter „Haushaltsjahre 2008, 2009 und 2010“ durch die Wörter „Haushaltsjahre 2008, 2009, 2010 und 2011“ ersetzt.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach Eingang der letzten Mitteilung an den Gemeinsamen EWR-Ausschuss nach Artikel 103 Absatz 1 des Abkommens in Kraft . Er gilt ab dem 1. Januar 2011.
Article 3
Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht.
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