2011/454/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 22. Juli 2011 über Maßnahmen zum Schutz gegen die klassische Schweinepest in Litauen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2011) 5137) Text von Bedeutung für den EWR
Text
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Article 1
Litauen stellt sicher, dass die gemäß Artikel 9 der Richtlinie 2001/89/EG abgegrenzten Schutz- und Überwachungszonen mindestens die im Anhang dieses Beschlusses aufgeführten Gebiete umfassen.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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