Durchführungsbeschluss der Kommission vom 28. Juli 2011 zur Liste der statistischen Daten über die Struktur der Verbrauchsteuern und die Verbrauchsteuersätze für Tabakwaren, die von den Mitgliedstaaten gemäß den Richtlinien 92/79/EWG und 92/80/EWG des Rates bereitgestellt werden müssen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2011) 5291)
Text
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Article 1
Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission die im Anhang dieses Beschlusses festgelegten jährlichen statistischen Daten im Sinne des Artikels 4 Absatz 3 der Richtlinien 92/79/EWG und 92/80/EWG mit. Die statistischen Daten umfassen alle im vorangehenden Kalenderjahr in den steuerrechtlich freien Verkehr übergeführten Tabakwaren.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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