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Seqlense EUR-Lex

2011/482/: Beschluss der Kommission vom 28. Juli 2011 über die Veröffentlichung von Fundstellen der Norm EN 15947 im Hinblick auf die grundlegenden Sicherheitsanforderungen der Richtlinie 2007/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über pyrotechnische Gegenstände (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2011) 5310) Text von Bedeutung für den EWR

CELEX
32011D0482
Document type
DEC_ENTSCHEID
Sector
Legislation
Date of document
2011-07-28
In force since
2011-07-29
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die Fundstellen der Teile 3, 4 und 5 der Norm EN 15947 werden im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Article 2

1 Die Veröffentlichung der Fundstellen der Teile 3, 4 und 5 der Norm EN 15947 im Amtsblatt der Europäischen Union erhält den folgenden zusätzlichen Vermerk: „Bis zur Überarbeitung und erneuten Veröffentlichung dieser Norm erachten die Mitgliedstaaten Batterien und Kombinationen, die der Norm EN 15947 entsprechen, nur dann als konform mit den grundlegenden Sicherheitsanforderungen nach Anhang I der Richtlinie 2007/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, wenn diese vor dem Inverkehrbringen wie folgt eindeutig gekennzeichnet werden. Bei Batterien und Kombinationen, die auf ebenen Boden gestellt werden sollen: ‚Batterie auf ebenen Boden stellen‘ oder ‚Kombination auf ebenen Boden stellen‘. Bei Batterien und Kombinationen, die in weiche Erde oder weiches Material gesteckt werden sollen: ‚Batterie senkrecht in weiche Erde oder anderes nicht brennbares Material, z. B. Sand, stecken‘ oder ‚Kombination senkrecht in weiche Erde oder anderes nicht brennbares Material, z. B. Sand, stecken‘. Bei Batterien und Kombinationen, die an einem Pfahl befestigt werden sollen: ‚Batterie fest und senkrecht an einem stabilen Pfahl befestigen‘, ‚Oberkante der Batterie muss Pfahl überragen‘ oder ‚Kombination fest und senkrecht an einem stabilen Pfeil befestigen‘, ‚Oberkante der Kombination muss Pfahl überragen‘. Die Methode und die Mittel für die Befestigung der Batterie oder Kombination an einem Pfahl sind ausführlich unter Verwendung einer Terminologie zu beschreiben, die in den mitgelieferten Gebrauchsanweisung problemlos von nicht professionellen Benutzern verstanden werden kann. Bei anderen Batterien und Kombinationen: [Angabe sonstiger Sicherheitsvorkehrungen, wenn nicht zur Aufstellung auf ebenen Boden, zum Stecken in weiche Erde oder anderes Material oder zur Befestigung an einem Pfahl bestimmt und geeignet].“

2 Die Fundstelle einer nationalen Norm zur Umsetzung der Norm EN 15947 wird mit dem Vermerk in Absatz 1 veröffentlicht.

Article 3

Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Relations

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