2011/494/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 5. August 2011 zur Genehmigung des Inverkehrbringens phosphatierter Maisstärke als neuartige Lebensmittelzutat im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2011) 5550) Text von Bedeutung für den EWR
Text
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Article 1
Phosphatiertes Distärkephosphat nach den Spezifikationen im Anhang darf in der Union als neuartige Lebensmittelzutat zur Verwendung in gebackenen Backwaren, Teigwaren, Frühstückscerealien und Getreideriegeln mit einem Höchstgehalt von 15 % in Verkehr gebracht werden.
Article 2
Die Bezeichnung des mit diesem Beschluss zugelassenen phosphatierten Distärkephosphats in der Kennzeichnung des Lebensmittels, das es enthält, lautet „phosphatierte Maisstärke“.
Article 3
Dieser Beschluss ist gerichtet an National Starch Food Innovation, Corn Products UK Ltd., Prestbury Court, Greencourts Business Park, 333 Styal Road, Manchester M22 5LW, England.
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