2011/531/EU: Beschluss des Rates vom 16. Juni 2011 über den von der Europäischen Union im Gemeinsamen EU-ICAO-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt zu dem Beschluss zur Annahme des die Flugsicherheit betreffenden Anhangs zu der Kooperationsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation
Text
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Article 1
Der Standpunkt, der von der Europäischen Union in dem Gemeinsamen EU-ICAO-Ausschuss gemäß Artikel 7 Absatz 3 Buchstabe c der Kooperationsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation zur Schaffung eines Rahmens für die verstärkte Zusammenarbeit (im Folgenden „Kooperationsvereinbarung“) zur Annahme eines die Flugsicherheit betreffenden Anhangs zu der Kooperationsvereinbarung zu vertreten ist, stützt sich auf den dem vorliegenden Beschluss beigefügten Entwurf eines Beschlusses des Gemeinsamen EU-ICAO-Ausschusses.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Article 1
Der Anhang zu diesem Beschluss wird angenommen und ist Bestandteil der Kooperationsvereinbarung.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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