2011/651/: Beschluss der Kommission vom 29. Juni 2011 über die 2003 gewährten Beihilfen im Bereich Tierkörperbeseitigung — Staatliche Beihilfe C 23/05 (ex NN 8/04 und ex N 515/03) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2011) 4425) Text von Bedeutung für den EWR
Text
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Article 1
Bei der Befreiung von der Tierkörperbeseitigungsabgabe für das Jahr 2003, die Fleisch verkaufenden Einzelhandelsunternehmen mit einem Jahresumsatz unter 762245 EUR gewährt wurde, handelt es sich nicht um eine Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 AEUV.
Article 2
Der vorliegende Beschluss ist an die Französische Republik gerichtet.
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