2011/676/: Beschluss der Kommission vom 20. April 2011 über die mutmaßliche Beihilfe C 4/10 (ex NN 64/09) der Französischen Republik für das Unternehmen Trèves (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2011) 2585) Text von Bedeutung für den EWR
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die beiden Maßnahmen gegenüber dem Unternehmen Trèves, die in einer Investition des Fonds de Modernisation des Equipementiers Automobiles (FMEA) in Höhe von 55 Mio. EUR und in einem von der Französischen Republik gewährten Plan zur Umschuldung der Steuer- und Sozialschulden im Umfang von 18,4 Mio. EUR bestehen, stellen keine Beihilfen im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union dar.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Französische Republik gerichtet.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions