Durchführungsbeschluss des Rates vom 11. Oktober 2011 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2011/344/EU über einen finanziellen Beistand der Union für Portugal
Text
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Article 1
„(1 Die Europäische Union gewährt Portugal ein Darlehen über maximal 26 Mrd. EUR mit einer durchschnittlichen Laufzeit von höchstens 12,5 Jahren. Die Laufzeit einzelner Tranchen der Darlehensfazilität kann bis zu 30 Jahre betragen.“
„(5 Portugal trägt die bei jeder Tranche tatsächlich anfallenden Finanzierungskosten der Union.“
Article 2
Artikel 1 Absatz 1 Satz 1 und Artikel 1 Absatz 5 des Durchführungsbeschlusses 2011/344/EU in der durch den vorliegenden Beschluss geänderten Fassung gelten auch für Darlehenstranchen, die vor Inkrafttreten dieses Beschlusses ausgezahlt wurden.
Article 3
Dieser Beschluss ist an die Portugiesische Republik gerichtet.
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