Entscheidung der Kommission vom 21. Dezember 2005 über einen Umstrukturierungsplan für den spanischen Steinkohlenbergbau und die von Spanien 2003 und 2004 gewährten staatlichen Beihilfen für die Jahre 2003 bis 2005 (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2005) 5410) Text von Bedeutung für den EWR
Text
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Article 1
Der Umstrukturierungsplan für den Steinkohlenbergbau und die von Spanien 2003 und 2004 gewährten staatliche Beihilfen für die Jahre 2003 bis 2005 sind auf der Grundlage von Artikel 87 Absatz 3 EG-Vertrag mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar. Spanien wird ermächtigt, die Beihilfe zu zahlen.
Article 2
Diese Entscheidung ist an das Königreich Spanien gerichtet.
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