Durchführungsbeschluss der Kommission vom 10. Oktober 2011 über die finanzielle Beteiligung der Europäischen Union an den nationalen Programmen von sechs Mitgliedstaaten (Belgien, Dänemark, Griechenland, die Niederlande, Schweden und Vereinigtes Königreich) im Jahr 2011 zur Erhebung, Verwaltung und Verwendung von Daten im Fischereisektor (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2011) 7142)
Text
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Article 1
Der Höchstbetrag der den einzelnen Mitgliedstaaten für die Erhebung, Verwaltung und Nutzung von Daten im Fischereisektor für das Jahr 2011 gewährten EU-Beteiligung und der EU-Beteiligungssatz sind im Anhang festgesetzt.
Article 2
Dieser Beschluss ist an das Königreich Belgien, das Königreich Dänemark, die Hellenische Republik, das Königreich der Niederlande, das Königreich Schweden und das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland gerichtet.
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