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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsbeschluss der Kommission vom 28. Oktober 2011 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2011/402/EU der Kommission über Sofortmaßnahmen hinsichtlich Bockshornkleesamen sowie bestimmter Samen und Bohnen aus Ägypten (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2011) 7744) Text von Bedeutung für den EWR

CELEX
32011D0718
Document type
DEC_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2011-10-28
In force since
2011-10-31
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 2

Die Überführung der im Anhang aufgeführten Samen und Bohnen aus Ägypten in den zollrechtlich freien Verkehr in der Union ist bis zum 31. März 2012 verboten.“

Article 2

Dieser Beschluss gilt ab dem 1. November 2011.

Article 3

Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Relations

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