Beschluss des Rates vom 26. November 2007 über die Unterzeichnung — im Namen der Gemeinschaft — des Abkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft über die Zusammenarbeit bei der Regelung der Sicherheit der Zivilluftfahrt
Text
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Article 1
Die Unterzeichnung des Abkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft über die Zusammenarbeit bei der Regelung der Sicherheit der Zivilluftfahrt (nachstehend „Abkommen“ genannt) wird vorbehaltlich eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Abkommens im Namen der Gemeinschaft genehmigt.
Article 2
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu benennen, die befugt ist (sind), das Abkommen vorbehaltlich seines Abschlusses im Namen der Gemeinschaft zu unterzeichnen.
Article 3
Die Mitgliedstaaten treffen alle erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass ihre in Beilage 1 zu dem Abkommen aufgeführten bilateralen Abkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika beim Inkrafttreten des Abkommens geändert bzw. gekündigt werden können.
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