2011/733/: Beschluss des Rates vom 8. November 2011 über den Abschluss eines Übereinkommens über die Beteiligung der Republik Bulgarien und Rumäniens am Europäischen Wirtschaftsraum und der vier Nebenabkommen
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Article 1
Folgende Übereinkünfte werden im Namen der Europäischen Union genehmigt: Übereinkommen über die Beteiligung der Republik Bulgarien und Rumäniens am Europäischen Wirtschaftsraum, Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Norwegen über ein Kooperationsprogramm zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums und der nachhaltigen Entwicklung in Bulgarien, Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Norwegen über ein Kooperationsprogramm zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums und der nachhaltigen Entwicklung in Rumänien, Zusatzprotokoll zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Island aus Anlass des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union und Zusatzprotokoll zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Norwegen aus Anlass des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union.
Article 2
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), die in jeder Übereinkunft vorgesehene Genehmigungsurkunde im Namen der Union zu hinterlegen, um die Zustimmung der Union auszudrücken, an die betreffende Übereinkunft gebunden zu sein .
Article 3
Der Präsident des Rates nimmt folgende Notifizierung im Namen der Europäischen Union vor: „Infolge des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 ist die Europäische Union an die Stelle der Europäischen Gemeinschaft getreten und deren Rechtsnachfolgerin geworden; sie übt von diesem Zeitpunkt an alle Rechte der Europäischen Gemeinschaft aus und übernimmt alle ihre Verpflichtungen. Daher sind Bezugnahmen auf ‚die Europäische Gemeinschaft‘ im Wortlaut des Abkommens, soweit angemessen, als Bezugnahmen auf ‚die Europäische Union‘ zu lesen.“
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Annahme in Kraft.
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