2011/747/: Beschluss der Kommission vom 24. Mai 2011 über die staatliche Beihilfe C 88/97, die die Französische Republik zugunsten von Crédit Mutuel durchgeführt hat (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2011) 3436) Text von Bedeutung für den EWR
Text
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Article 1
Die Beihilfe, die die Französische Republik Crédit Mutuel auf der Grundlage des Erlasses vom 27. September 1991 zur Festlegung der Crédit Mutuel auferlegten Verwendungen von allgemeinem Interesse gewährt hat, ist mit dem Binnenmarkt vereinbar.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Französische Republik gerichtet.
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