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Seqlense EUR-Lex

2011/791/EU: Beschluss des Rates vom 8. November 2011 zur Änderung des Beschlusses 2011/734/EU gerichtet an Griechenland zwecks Ausweitung und Intensivierung der haushaltspolitischen Überwachung und zur Inverzugsetzung Griechenlands mit der Maßgabe, die zur Beendigung des übermäßigen Defizits als notwendig erachteten Maßnahmen zu treffen

CELEX
32011D0791
Document type
DEC_ENTSCHEID
Sector
Legislation
Date of document
2011-11-08
In force since
2011-11-11
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

„(6a Griechenland trifft unverzüglich die folgenden Maßnahmen und setzt sie um: a) Abbau von Steuerbefreiungen, insbesondere Senkung der Einkommensteuerfreibeträge, um die Einnahmen im Jahr 2012 um 2831 Mio. EUR zu erhöhen; b) ständige, über die Stromrechnung erhobene Abgabe auf Immobilien, um die Einnahmen im Jahr 2011 um mindestens 1667 Mio. EUR und ab 2012 um 1750 Mio. EUR pro Jahr zu erhöhen; c) sofortige Einführung der überarbeiteten Lohn- und Gehaltstabelle für den öffentlichen Dienst, womit die Ausgaben im Jahr 2011 um wenigstens 101 Mio. EUR gesenkt werden; über die in der MTFS bis 2015 vorgesehenen Einsparungen hinaus fällt dabei ein Übertrag von wenigstens 552 Mio. EUR auf 2012 an. Diese Reform betrifft alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst außer jenen, für die besondere Vergütungsregelungen gelten. Bei den oben genannten Nettoeinsparungen sind die Auswirkungen dieser Maßnahmen auf Einkommensteuer und Sozialabgaben sowie die bestimmten Kategorien von Bediensteten gezahlten Zulagen berücksichtigt; d) Kürzung von Hauptrenten, Zusatzrenten und bei der Versetzung in den Ruhestand gezahlter Pauschalbeträge, um im Jahr 2011 wenigstens 219 Mio. EUR einzusparen; über die bisher in der MTFS vorgesehenen Einsparungen hinaus fällt dabei ein Übertrag von 446 Mio. EUR auf 2012 an; e) Deckelung der Ausgaben des Grünen Fonds auf 5 % seiner Einlagen, um 360 Mio. EUR im Jahr 2012 einzusparen; f) Ministerialbeschlüsse oder Runderlasse für Maßnahmen für Verbrauchsteuern auf Erdgas, Heizöl und Kfz-Steuern, wie in der MTFS vorgesehen; g) Ministerialbeschlüsse zur einheitlichen Regulierung der Gesundheitsleistungen der verschiedenen Sozialversicherungsfonds; h) Rechtsvorschriften für die Erhebung des Solidaritätszuschlags durch eine Quellensteuer; i) Ministerialbeschlüsse, durch die die Schließung, der Zusammenschluss oder die erhebliche Verkleinerung von Einrichtungen eingeleitet werden. Dies betrifft KED, ETA, ODDY, das Staatliche Institut zur Förderung der Jugend, EOMEX, IGME, OSK, DEPANOM, THEMIS, ETHYAGE und ERT sowie 35 weitere kleinere Einrichtungen; j) Ministerialbeschluss zur Festlegung von Kriterien für den Berufsunfähigkeitsstatus zur Zuteilung von Berufsunfähigkeitsrenten, die mit der Umsetzung der MTFS-Sparziele vereinbar sind; k) Gesetz zum Einfrieren des Rentenindex für Haupt- und Zusatzrenten bis einschließlich 2015; l) Abschluss der Positivliste für Arzneimittel, in der die den Sozialversicherungsfonds berechneten Preise festgelegt sind; m) Übertragung der folgenden Vermögenswerte an den Privatisierungsfonds ‚Hellenic Republic Asset Development Fund‘ (HRADF): Alpha Bank (0,619 % der Anteile); National Bank of Greece (1,234 % der Anteile); Piraeus Bank (1,308 % der Anteile); Piraeus Port Authority (23,1 % der Anteile); Thessaloniki Port Authority (23,3 % der Anteile); Häfen (port authorities) von Elefsina, Lavrion, Igoumenitsa, Alexandroupolis, Volos, Kavala, Korfu, Patras, Rafina, Heraklion (100 %); Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsgesellschaft von Athen (27,3 %); Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsgesellschaft von Saloniki (40 %); Staatliche Regionalflughäfen (Übertragung von Konzessionsrechten); Off-Shore-Erdgasspeicher ‚South Kavala‘ (Übertragung der Rechte an gegenwärtigen und künftigen Konzessionen); Griechische Autobahnen (Übertragung der wirtschaftlichen Rechte an gegenwärtigen und künftigen Konzessionen); Egnatia Odos (100 %); Griechische Post (90 %); OPAP, SA (29 %); vier staatliche Gebäude; n) Ernennung der Rechts-, Technik- und Finanzberater für mindestens 14 dieser Privatisierungsvorhaben, die bis Ende 2012 geplant sind; o) weitere Maßnahmen, die die Anpassung von Löhnen und Gehältern an die wirtschaftlichen Umstände erlauben und auf der Grundlage eines Dialogs mit den Sozialpartnern und unter Berücksichtigung des Ziels der Schaffung und Sicherung von Beschäftigung und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen ergriffen werden. Im Einzelnen: Die Verlängerung der Tarifverträge für bestimmte Berufsgruppen und Branchen und das sogenannte Günstigkeitsprinzip werden ausgesetzt, solange die MTFS anzuwenden ist, so dass Haustarifverträge Vorrang gegenüber Tarifverträgen für bestimmte Berufsgruppen und Branchen erhalten; Haustarifverträge können — unabhängig von der Größe des Unternehmens — entweder von den Gewerkschaften oder in Ermangelung einer Gewerkschaft auf Unternehmensebene von Betriebsräten oder sonstigen Arbeitnehmervertretungen unterzeichnet werden.“

„(9 Griechenland trifft bis Ende Juni 2012 folgende Maßnahmen: a) Vorbereitung der gleichzeitig mit dem Haushaltsplan 2013 und mit dem Haushaltsplan 2014 zu verabschiedenden Maßnahmen, Einleitung einer Überprüfung der Programme für öffentliche Ausgaben, um Maßnahmen in einer Größenordnung von 3 % des BIP zu ermitteln. Bei der Überprüfung wird auf externe technische Hilfe zurückgegriffen; das Augenmerk wird insbesondere auf Renten und soziale Transferleistungen gelegt (wobei sichergestellt wird, dass die soziale Grundsicherung erhalten bleibt); Verringerung der Verteidigungsausgaben, ohne die Verteidigungsfähigkeit des Landes zu beeinträchtigen; Restrukturierung der zentralen und lokalen Verwaltungen; Anpassungen der besonderen Vergütungsregelungen; Festlegung der Einzelheiten für die weitere Rationalisierung der Ausgaben für Arzneimittel und den Betrieb von Krankenhäusern sowie Sozialhilfeleistungen in bar.“

Article 2

Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe wirksam.

Article 3

Dieser Beschluss ist an die Hellenische Republik gerichtet.

Relations

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