2011/797/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 30. November 2011 zur Festsetzung der finanziellen Beteiligung der Union an den im Rahmen der Dringlichkeitsmaßnahmen zur Bekämpfung der Newcastle-Krankheit in Spanien im Jahr 2009 entstandenen Kosten (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(2011) 8717)
Text
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Article 1
Die finanzielle Beteiligung der Union an den im Rahmen der Tilgung der Newcastle-Krankheit in Spanien im Jahr 2009 entstandenen Kosten wird auf 103219,22 EUR festgesetzt.
Article 2
Dieser Beschluss stellt einen Finanzierungsbeschluss im Sinne des Artikels 75 der Haushaltsordnung dar und ist an das Königreich Spanien gerichtet.
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