2011/802/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 30. November 2011 zur Festsetzung der finanziellen Beteiligung der Union an den im Zusammenhang mit den Notimpfungsplänen gegen die Blauzungenkrankheit in Italien 2007 und 2008 entstandenen Kosten (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(2011) 8728)
Text
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Article 1
Die finanzielle Beteiligung der Union an den im Rahmen der Tilgung der Blauzungenkrankheit in Italien 2007 und 2008 entstandenen Kosten wird auf 732680,67 EUR festgesetzt. Dieser Beschluss stellt einen Finanzierungsbeschluss im Sinne des Artikels 75 der Haushaltsordnung dar.
Article 2
Der Restbetrag der finanziellen Beteiligung wird auf 1336,20 EUR festgesetzt.
Article 3
Dieser Beschluss ist an die Republik Italien gerichtet.
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