2011/804/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 30. November 2011 zur Festsetzung der finanziellen Beteiligung der Union an den im Zusammenhang mit den Notimpfungsplänen gegen die Blauzungenkrankheit in den Niederlanden 2007 und 2008 entstandenen Kosten (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(2011) 8732)
Text
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Article 1
Die finanzielle Beteiligung der Union an den im Rahmen der Tilgung der Blauzungenkrankheit in den Niederlanden 2007 und 2008 entstandenen Kosten wird auf 7672725,00 EUR festgesetzt. Dieser Beschluss stellt einen Finanzierungsbeschluss im Sinne des Artikels 75 der Haushaltsordnung dar.
Article 2
Der Restbetrag der finanziellen Beteiligung wird auf 1120985,00 EUR festgesetzt
Article 3
Dieser Beschluss ist an das Königreich der Niederlande gerichtet.
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