Durchführungsbeschluss der Kommission vom 19. August 2011 zur Annahme eines Arbeitsprogramms für die Finanzierung der Tätigkeiten der Europäischen Union zur Erarbeitung von Alternativen zur operativen Kastration von Schweinen
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Article 1
Das Arbeitsprogramm für die Tätigkeiten der Europäischen Union zur Erarbeitung von Alternativen zur operativen Kastration von Schweinen gemäß Anhang (im Folgenden „das Arbeitsprogramm“) wird angenommen.
Article 2
Der Beitrag für das Arbeitsprogramm darf 1330000 EUR nicht überschreiten und wird aus folgender Linie des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für 2011 finanziert: Haushaltslinie 17 04 02 01: 1330000 EUR. Diese Mittelbindungen können Zinsen für Zahlungsverzögerungen umfassen.
Article 3
Änderungen der Zuweisungen für die einzelnen Maßnahmen des Arbeitsprogramms, die insgesamt 10 % des Höchstbeitrags gemäß Artikel 2 dieses Beschlusses nicht überschreiten, gelten nicht als substanziell im Sinne des Artikels 90 Absatz 4 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002, wenn sie die Art und die Ziele des Arbeitsprogramms nicht wesentlich beeinflussen.
Article 4
Dieser Beschluss ist ein Finanzierungsbeschluss im Sinne des Artikels 75 der Haushaltsordnung. Dieser Beschluss deckt auch Zinszahlungen für verspätete Zahlungsleistungen gemäß Artikel 83 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 und Artikel 106 Absatz 5 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002.
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