2011/820/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 7. Dezember 2011 zur Änderung der Richtlinie 2002/56/EG des Rates hinsichtlich des Datums gemäß Artikel 21 Absatz 3, bis zu dem die Mitgliedstaaten die Gültigkeitsdauer der Beschlüsse über die Gleichwertigkeit von Pflanzkartoffeln aus Drittländern verlängern dürfen (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(2011) 8929) Text von Bedeutung für den EWR
Text
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Article 1
In Artikel 21 Absatz 3 Unterabsatz 1 der Richtlinie 2002/56/EG wird „31. März 2011“ durch „31. März 2014“ ersetzt.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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