2011/830/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 9. Dezember 2011 über die Länder, die ab 1. Januar 2012 in den Genuss der Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung nach der Verordnung (EG) Nr. 732/2008 des Rates kommen (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(2011) 9044)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2013 oder bis zu einem mit der Folgeverordnung festgelegten Zeitpunkt, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt, kommt der Republik Kap Verde die Sonderregelung als Anreiz für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung nach der Verordnung (EG) Nr. 732/2008 des Rates zugute.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Republik Kap Verde gerichtet.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions