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2011/841/EU: Beschluss des Rates vom 5. Dezember 2011 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Kroatien über die Beteiligung der Republik Kroatien an den Arbeiten der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht

CELEX
32011D0841
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2011-12-05
In force since
2011-12-05
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the xhtml manifestation.

Article 1

Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Kroatien über die Beteiligung der Republik Kroatien an den Arbeiten der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (nachstehend „das Abkommen“) wird im Namen der Union genehmigt. Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt.

Article 2

Der Präsident des Rates bestellt die Person(en), die befugt ist (sind), die in Artikel 10 des Abkommens vorgesehene diplomatische Note im Namen der Union zu überstellen ( 2 ) .

Article 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

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