2011/846/GASP: Beschluss des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees ATALANTA/5/2011 vom 16. Dezember 2011 zur Änderung des Beschlusses ATALANTA/2/2009 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees über die Annahme von Beiträgen von Drittstaaten zur Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta) und des Beschlusses ATALANTA/3/2009 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees zur Einsetzung des Ausschusses der beitragenden Länder für die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Prävention und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta)
Text
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Article 1 Beiträge von Drittstaaten
Im Anschluss an die Truppengestellungs- und Stellenbesetzungskonferenzen und die Empfehlungen des Befehlshabers der EU-Operation und des Militärausschusses der Europäischen Union werden die Beiträge Norwegens, Kroatiens, Montenegros, der Ukraine und Serbiens zur Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta) angenommen.“
Article 2
Der Anhang zum Beschluss ATALANTA/3/2009 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees erhält die Fassung des Anhangs des vorliegenden Beschlusses.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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