2011/875/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 16. Dezember 2011 zur Freistellung bestimmter Finanzdienstleistungen des Postsektors in Ungarn von der Anwendung der Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(2011) 9197) Text von Bedeutung für den EWR
Text
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Article 1
Die Richtlinie 2004/17/EG gilt nicht für Aufträge, die von Auftraggebern vergeben werden und die Erbringung folgender Leistungen in Ungarn ermöglichen sollen: a) Postdienste, die Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto ermöglichen; b) Postdienste, die Barauszahlungen von einem Zahlungskonto ermöglichen; c) Bargeldtransferdienste; d) Vermittlung von Kontokorrentkonten und damit zusammenhängenden Produkten und Dienstleistungen; e) Kreditvermittlung; f) Vermittlung und Akzeptanz der von Kreditinstituten ausgegebenen Zahlungskarten; g) Vermittlung von Kapitalanlagen und Zweckspareinlagen für Rechnung anderer; h) Vermittlung von Versicherungsprodukten.
Article 2
Dieser Beschluss ist gemäß den Verträgen an die Republik Ungarn gerichtet.
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