2011/881/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 21. Dezember 2011 über die Annahme eines Finanzierungsbeschlusses zur Unterstützung von Studien über die freiwillige Überwachung von Verlusten bei Honigbienenvölkern (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(2011) 9597)
Text
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Article 1
1 Der Beitrag der Europäischen Union für die Durchführung der Studien zur Überwachung der Verluste bei Honigbienenvölkern wird auf 3750000 EUR festgesetzt. Der Beitrag gilt für den Zeitraum vom 1. Januar 2012 bis zum 30. Juni 2013.
2 Der Beitrag gemäß Absatz 1 darf höchstens 70 % der Kosten betragen und ist begrenzt auf Kosten für: i) Laboruntersuchungen und ii) Personal, das speziell eingesetzt wird für: Probenahme und Überwachung des Gesundheitszustands von Bienenvölkern und Bienenstöcken.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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