Durchführungsbeschluss der Kommission vom 2. Dezember 2011 zur Änderung des Beschlusses 2011/C 69/01 der Kommission über die Annahme eines Finanzierungsbeschlusses für das Jahr 2011 im Rahmen des zweiten Aktionsprogramms der Gemeinschaft im Bereich der Gesundheit (2008-2013) und zu den Auswahl-, Vergabe- und sonstigen Kriterien für Finanzhilfen für die Aktionen dieses Programms
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Der Beschluss 2011/C 69/01 wird wie folgt geändert: 1. Artikel 5 Absatz 1 erhält folgende Fassung: Änderungen der Mittelzuweisungen für einzelne in Anhang I genannte Maßnahmen, die in der Summe 20 % des durch diesen Beschluss genehmigten Höchstbeitrags nicht überschreiten, gelten als nicht substanziell, sofern dadurch die Art und das Ziel des Arbeitsplans nicht wesentlich verändert werden. Auch eine Anhebung des durch diesen Beschluss genehmigten Höchstbeitrags um bis zu 20 % ist möglich. 2. Anhang I des Beschlusses 2011/C 69/01 wird wie folgt geändert: (a) In Nummer 1.2. Mittelausstattung erhält der vierte Absatz folgende Fassung: Die in den folgenden Kapiteln genannten Beträge sind Richtwerte. Gemäß Artikel 90 Absatz 4 der Durchführungsbestimmungen zur Haushaltsordnung sind geringfügige Abweichungen bei jedem Posten unter allen Finanzierungsmechanismen möglich. (b) In Nummer 2.1. Finanzhilfen für Projekte erhält Absatz 1 Satz 1 folgende Fassung: Der Richtwert für Finanzhilfen für Projekte wird auf insgesamt 7050000 EUR veranschlagt. (c) In Nummer 2.4.1. Konferenzen im Rahmen der Präsidentschaft — De-jure-Monopolstellung erhält der fünfte Absatz folgende Fassung: Folgende Konferenzen im Rahmen der Präsidentschaft werden unter diesem Arbeitsplan finanziert: „European Brain Policy Forum; Ageing, Stroke and Alzheimer — finding innovative solutions“ im November 2011 unter der polnischen Präsidentschaft, sowie die Konferenz „EU High Level eHealth Conference“ im Mai 2012 unter der dänischen Präsidentschaft. (d) In Nummer 2.6. Öffentliche Auftragsvergabe erhält der erste Absatz folgende Fassung: Der Richtwert für die Auftragsvergabe wird auf insgesamt 15353028 EUR veranschlagt. (e) In Nummer 3.2.1.1. Reduzierung gesundheitlicher Ungleichheit: Vorbereitung von Aktionsplänen und Strukturfondsprojekten wird „(Finanzhilfe für Projekte)“ durch „(Finanzhilfen für Projekte)“ ersetzt.
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