Empfehlung des Rates vom 12. Juli 2011 zum nationalen Reformprogramm Spaniens 2011 und zur Stellungnahme des Rates zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Spaniens für 2011-2014 2011/C 212/01 DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken , insbesondere auf Artikel 5 Absatz 3, auf Empfehlung der Europäischen Kommission, unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates, nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses, nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses, in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Am 26. März 2010 nahm der Europäische Rat den Vorschlag der Kommission für eine neue Wachstums- und Beschäftigungsstrategie ( „ Europa 2020 “ ) an; diese Strategie stützt sich auf eine verstärkte Koordinierung der Wirtschaftspolitik, die sich auf die Schlüsselbereiche konzentriert, in denen Maßnahmen ergriffen werden müssen, um Europas Potenzial für nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. (2) Am 13. Juli 2010 nahm der Rat eine Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis 2014) und am 21. Oktober 2010 einen Beschluss über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten an, die zusammen die „ integrierten Leitlinien “ bilden.
Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, bei der Ausgestaltung ihrer nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik den integrierten Leitlinien Rechnung zu tragen. (3) Am 12. Januar 2011 nahm die Kommission den ersten Jahreswachstumsbericht an, mit dem ein neuer Zyklus wirtschaftspolitischer Steuerung in der EU und gleichzeitig das erste Europäische Semester einer in der Strategie Europa 2020 verankerten integrierten Ex-ante-Politikkoordinierung eingeleitet wurden. (4) Am 25. März 2011 billigte der Europäische Rat (im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates vom 15. Februar und 7. März 2011 und im Anschluss an den Jahreswachstumsbericht der Kommission) die Prioritäten für Haushaltskonsolidierung und Strukturreform.
Er betonte die Notwendigkeit, der Wiederherstellung solider Staatshaushalte und der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen, dem Abbau der Arbeitslosigkeit durch Reformen des Arbeitsmarkts sowie neuen Anstrengungen zur Steigerung des Wachstums Priorität einzuräumen. Er forderte die Mitgliedstaaten auf, diese Prioritäten in konkrete Maßnahmen umzusetzen und sie in ihre Stabilitäts- bzw. Konvergenzprogramme und nationalen Reformprogramme aufzunehmen. (5) Am 25. März 2011 ersuchte der Europäische Rat die am Euro-Plus-Pakt teilnehmenden Mitgliedstaaten außerdem, ihre Verpflichtungen so zeitig mitzuteilen, dass sie in ihre Stabilitäts- bzw.
Konvergenzprogramme und nationalen Reformprogramme aufgenommen werden können. (6) Am 29. April 2011 legte Spanien sein aktualisiertes Stabilitätsprogramm für den Zeitraum von 2011 bis 2014 und sein nationales Reformprogramm 2011 vor. Um den Verknüpfungen zwischen den beiden Programmen Rechnung zu tragen, wurden sie gleichzeitig bewertet. (7) Die spanische Wirtschaft wurde von der Krise schwer getroffen und durchlief im Zeitraum 2008 bis 2009 eine deutliche Anpassung. Das reale BIP fiel zwischen Anfang 2008 und Ende 2010 um 4,3 %, und die Beschäftigungsquote sank um über 10 %. Als Folge stieg die Arbeitslosenquote Ende 2010 auf 20,1 %.
Das ist die höchste Arbeitslosenquote in der EU. Jugendliche (mit einer Arbeitslosenquote von 41,6 %) und Arbeitnehmer mit niedrigerem Bildungsstand (mit einer Arbeitslosenquote von 26,4 %) waren die Hauptleittragenden der spanischen Rezession. Die Zinssätze für öffentliche Schuldtitel stiegen im Zusammenhang mit der negativen Entwicklung der öffentlichen Schulden in der Eurozone, und das Bankensystem, insbesondere Sparkassen, geriet durch das Platzen der Immobilienblase und den Einbruch des Bausektors unter Druck. Die Absorption der großen makroökonomischen Ungleichgewichte, die sich während des Booms aufgebaut haben, wird noch einige Zeit andauern.
Als Reaktion auf diese Herausforderungen hat die spanische Regierung eine ambitionierte Reformagenda in Angriff genommen, die eine Haushaltskonsolidierung, eine Reform der Pensionen im öffentlichen Dienst, eine Umstrukturierung der Sparkassen sowie Reformen des Arbeits- und Produktmarkts umfasst. (8) Auf der Grundlage der Bewertung des aktualisierten Stabilitätsprogramms gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 ist der Rat der Auffassung, dass das als Grundlage für die Haushaltsprognose dienende makroökonomische Szenario im Stabilitätsprogramm für die Jahre 2011 und 2012 günstig ist. Dem Stabilitätsprogramm zufolge soll das Haushaltsdefizit bis 2013 im Einklang mit der Empfehlung des Rates vom April 2009 unter den Referenzwert von 3 % und 2014 weiter auf 2,1 % des BIP gesenkt werden.
Im Stabilitätsprogramm ist innerhalb des Programmzeitraums keine Erreichung des mittelfristigen Ziels vorgesehen, das weiterhin in einem ausgeglichenen Haushalt besteht. Dieser Anpassungspfad ist angemessen. Die jährliche durchschnittliche Verbesserung des strukturellen Saldos beläuft sich von 2010 bis 2013 im Einklang mit der Empfehlung des Rates auf durchschnittlich 1,5 % des BIP und 2014 auf zusätzliche 0,3 % des BIP. Die Schuldenquote soll von 60,1 % des BIP im Jahr 2010 auf 69,3 % im Jahre 2013 ansteigen und im Jahre 2014 leicht zurückgehen. Dieser Konsolidierungspfad ist im Zusammenhang mit den zugrunde liegenden makroökonomischen Annahmen und der Einhaltung der Haushaltsziele auf regionaler Ebene mit Abwärtsrisiken behaftet.
Die Regionen sind für einen Großteil der öffentlichen Gesamtausgaben verantwortlich, und 9 von 17 überschritten 2010 ihre haushaltspolitischen Ziele. Kontrollmechanismen für das Defizit und den Schuldenstand für regionale Regierungen wurden jedoch bereits gestärkt und die spanische Regierung hat sich verpflichtet zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, falls dies zur Erreichung der Haushaltsziele notwendig sein sollte. (9) Um die vorgesehene Haushaltskonsolidierung in den Jahren 2011 und 2012 zu erreichen, ist eine strenge Anwendung der für die regionalen Regierungen eingeführten Kontrollmechanismen für das Defizit und den Schuldenstand erforderlich.
Sollten die makroökonomischen und budgetären Entwicklungen 2011 und 2012 hinter den Erwartungen zurückbleiben, werden für die Erreichung der Haushaltsziele zusätzliche Maßnahmen erforderlich, zu denen sich die spanische Regierung verpflichtet hat. Für 2013 beschreibt der Plan zur Ausgabenkorrektur bestimmte Maßnahmen, um die Haushaltsziele abzusichern. Nach der letzten Bewertung der Kommission erscheinen die Risiken in Bezug auf die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen als hoch. (10) Der mittelfristige Haushaltsrahmen hat in Spanien einen wichtigen Beitrag zur Förderung einer mehrjährigen Finanzplanung geleistet und weist insgesamt eine gute Bilanz vor.
Die Krise hat diesen Rahmen allerdings auf die Probe gestellt und gezeigt, dass die finanzielle Stabilität und der präventive Aspekt der Finanzpolitik weiter gestärkt werden müssen. Dies würde durch die Einführung einer Ausgabenregelung auf Grundlage des mittelfristigen nominalen BIP-Wachstums im Einklang mit dem neuen EU-Rahmen zur wirtschaftspolitischen Steuerung verbessert werden. Durch die von den spanischen Behörden im Stabilitätsprogramm vorgelegte Regelung wären die Zentralregierung und die lokalen Regierungen automatisch an ihre Verpflichtungen gebunden. Die Regierung ist auch bemüht im Rat für Steuer- und Finanzpolitik eine Einigung über die Anwendung der Regelung für die Autonomen Gemeinschaften zu erzielen.
(11) Im Falle eines Ausbleibens von Reformen würde die voraussichtliche langfristige Auswirkung der Bevölkerungsalterung auf den öffentlichen Haushalt Spaniens über dem EU-Durchschnitt liegen. Dies ist hauptsächlich auf den in den kommenden Jahrzehnten erwarteten deutlichen Anstieg der Rentenausgaben im Verhältnis zum BIP zurückzuführen. Langfristig wird die Bevölkerungsalterung zu einem erheblichen Anstieg im Verhältnis der Rentner pro Arbeitnehmer führen. Der mit den Sozialpartnern abgestimmte Vorschlag der spanischen Regierung für eine Rentenreform wird zur erheblichen Verbesserung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen führen und Anreize für die Erwerbsbeteiligung schaffen.
Die Reform muss jedoch erst vom Parlament genehmigt werden, und es können immer noch kleinere Änderungen eintreten. (12) Spanien hat wichtige Schritte zur Stärkung seines Bankensystems unternommen, durch eine staatliche Unterstützung und Maßnahmen zur Umstrukturierung der Sparkassen, zur Stärkung der Zahlungsfähigkeit der Banken und zur Verbesserung der Transparenz ihrer Bilanzen. Infolgedessen hat der Sektor eine spürbare Konsolidierung durchgemacht, und insbesondere hinsichtlich der Sparkassen mit positiven Auswirkunken bezogen auf die durchschnittliche Größe der Institutionen, die Reduzierung von Überkapazitäten bei Filialen und Beschäftigung, die Stärkung der Bilanzen, die Erhöhung des Kapitals und die Verbesserungen hinsichtlich Effizienz und Wirtschaftlichkeit.
Neue Rechtsvorschriften haben sich mit den auf die Rolle der lokalen Behörden bei der Unternehmensführung von Sparkassen zurückzuführenden Problemen befasst, indem die meisten von ihnen ihre Vermögenswerte und Haftungen auf Geschäftsbanken übertragen. Die spanische Regierung hat sich verpflichtet, den größten Teil des Umstrukturierungsprozesses bis Ende September 2011 abzuschließen. Die nächste Runde von Stresstests wird erneut eine der höchsten Reichweiten in der EU haben. (13) Die laufende Reform des Arbeitsmarkts in Spanien muss durch eine Überarbeitung des aktuellen schwerfälligen Tarifverhandlungssystems ergänzt werden.
Die Dominanz der regionalen und sektorweiten Verträge lässt wenig Spielraum für Verhandlungen auf Unternehmensebene. Die automatische Verlängerung von Tarifverträgen, die Gültigkeit nicht erneuerter Verträge und die Verwendung von Ex-post-Indexierungsklauseln für die Inflation tragen zur Lohnträgheit bei, wodurch die für die Beschleunigung der wirtschaftlichen Anpassung und die Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit nötige Lohnflexibilität verhindert wird. Die spanische Regierung hat die Sozialpartner aufgefordert, sich im Frühling 2011 auf eine Reform des Tarifverhandlungssystems zu einigen.
In Ermangelung einer Einigung hat die Regierung am 10. Juni ein königliches Dekret erlassen, das unmittelbar in Kraft getreten ist, jedoch vom Parlament noch bestätigt werden muss. (14) Vor dem Hintergrund einer äußerst hohen Arbeitslosigkeit hat Spanien mit dem Gesetz vom September 2010 eine Reform seines Arbeitsmarkts eingeleitet. Das Gesetz verfolgt das Ziel, die Dualität des Arbeitsmarkts und die Jugendarbeitslosigkeit zu verringern sowie die Beschäftigungsfähigkeit von benachteiligten Gruppen und die Flexibilität auf Unternehmensebene zu steigern und die Effizienz der Vermittlung im Markt zu verbessern.
Im Februar 2011 wurde eine Reform der aktiven Arbeitsmarktpolitik angenommen, die auch Maßnahmen zur Stärkung der beratenden und führenden Rolle der Arbeitsvermittlungsdienste und ihre Koordinierung auf nationaler und regionaler Ebene umfasste. Zurzeit ist es für eine umfassende Beurteilung darüber, ob die Reform ausreicht, um die Segmentierung sowie die Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit zu verringern, noch zu früh, da einige Maßnahmen noch nicht in Kraft gesetzt wurden. Die spanische Regierung hat sich verpflichtet, bis Oktober 2011 weitere Schritte zu unternehmen. (15) Spanien hat einen Verlust von Preis- und Kostenwettbewerbsfähigkeit erfahren, wenngleich seine Leistung in Bezug auf die Anteile am Ausfuhrmarkt relativ gut ist und während und nach der Krise verbessert wurde.
Ein höheres Lohnwachstum hat zusammen mit einem geringeren Produktivitätszuwachs gegenüber dem Euro-Währungsgebiet sowie einem Mangel an Wettbewerbsfähigkeit in einigen Produktmärkten zu einer auf Dauer höheren Inflation in Spanien beigetragen. Raum zu finden, die Steuereffizienz zu verbessern, könnte die Wettbewerbsfähigkeit erhöhen. Eine weitere Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit in Produktmärkten und die Annahme einer Reform des Tarifverhandlungssystems mit dem Ziel sicherzustellen, dass Lohnzuwachs besser die Entwicklung der Produktivität auf Unternehmensebene widerspiegelt, wird zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit beitragen.
(16) Die hohe Schulabbruchquote in Spanien (31,2 % im Jahr 2009) ist besonders besorgniserregend, da sich dadurch die Zahl der qualifizierten Arbeitskräfte verringert, die Berufsaussichten der betroffenen Personen beeinträchtigt und das Potenzialwachstum gesenkt wird. Das am 15. Februar 2011 angenommene Gesetz über nachhaltige Wirtschaft enthält Maßnahmen zur Steigerung der Qualität und Quantität des Humankapitals durch Aus- und Weiter- sowie Berufsbildung. Die Wirksamkeit der neuen Maßnahmen zur Bekämpfung der Schulabbruchquote und zur Verbesserung der Berufsbildung ist jedoch ungewiss und ihre Umsetzung auf allen Regierungsebenen könnte sich als schwierig herausstellen.
(17) Spanien hat erhebliche Fortschritte bei der Verbesserung der Bedingungen für den Wettbewerb auf den Produkt- und Dienstleistungsmärkten erzielt, und dadurch eine der Ursachen für den langsamen Produktivitätszuwachs in Angriff genommen. Die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in nationales Recht ist in Spanien weit fortgeschritten und ehrgeizig, wenngleich eine weitere Öffnung der freiberuflichen Dienstleistungen erforderlich ist. Das Gesetz über nachhaltige Wirtschaft enthält zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen, zur Stärkung des Wettbewerbs und zur Förderung der ökologischen Nachhaltigkeit.
Eine wirksame Umsetzung erfordert weitere Anstrengungen auf allen Regierungsebenen und eine angemessene Koordination. (18) Spanien ist im Rahmen des Euro-Plus-Pakts eine Reihe von Verpflichtungen eingegangen. Auf der haushaltspolitischen Seite hat sich Spanien verpflichtet, eine Ausgabenregelung zur Steigerung der finanziellen Stabilität und folglich zur Verbesserung der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen festzulegen. Zur Stärkung der Finanzmarktstabilität hat sich Spanien verpflichtet, den Umstrukturierungsprozess des Finanzsektors bis zum 30. September abzuschließen. Der Schwerpunkt der Beschäftigungsmaßnahmen liegt auf den Durchführungsvorschriften zur aktiven Arbeitsmarktpolitik und auf den Bestimmungen im Bereich Berufsbildung sowie auf der Bekämpfung der informellen Beschäftigung.
Die Maßnahmen zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit konzentrieren sich auf eine Reform des Tarifverhandlungssystems, die reglementierten Berufe, die Schaffung eines Beratenden Ausschusses für Wettbewerbsfähigkeit und die Reform des Konkursrechts. Die vorstehenden Verpflichtungen beziehen sich auf alle vier Bereiche des Pakts. Sie stellen eine Kontinuität der laufenden Reformagenda dar, indem sie einen bindenden Zeitrahmen für die Umsetzung bestimmter Reformen liefern und eine vollständige Umsetzung der Reformen sicherstellen, die bereits durchgeführt wurden. Diese Verpflichtungen wurden bewertet und in den Empfehlungen berücksichtigt.
(19) Die Kommission hat das Stabilitätsprogramm und das nationale Reformprogramm einschließlich der Euro-Plus-Pakt-Verpflichtungen bewertet. Sie hat dabei nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in Spanien berücksichtigt, sondern auch deren Übereinstimmung mit den EU-Vorschriften und -Richtungsvorgaben, da es notwendig ist, die generelle wirtschaftspolitische Steuerung der EU durch auf EU-Ebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen zu stärken. Vor diesem Hintergrund ist die Kommission der Auffassung, dass die von der spanischen Regierung festgelegten Pläne zur Haushaltskonsolidierung zwar den erforderlichen Zielen entsprechen, aber immer noch mit einigen Abwärtsrisiken behaftet sind.
Das Wachstum der öffentlichen Ausgaben sollte unter der mittelfristigen BIP-Wachstumsrate bleiben, und die Reform des Rentensystems sollte angenommen werden. Weitere Schritte im Zeitraum 2011-12 sollten sich auf die Stabilität des Finanzsystems (durch den Abschluss der Umstrukturierung und der Konsolidierung der Sparkassen) und auf die Stärkung inländischer Wachstumsquellen konzentrieren. Dazu sollte der gegenwärtige steile Anstieg der Arbeitslosigkeit in Angriff genommen werden, insbesondere durch die Reform der Tarifverhandlungen und eine weitere Durchführung der laufenden Reformen auf dem Arbeitsmarkt sowie eine genaue Beobachtung und Bewertung von deren Wirksamkeit.
Der Dienstleistungssektor sowie Gewerbe und Berufe sollten für einen größeren Wettbewerb geöffnet werden, und der Verwaltungsaufwand für Unternehmen sollte verringert werden. (20) In Anbetracht dieser Bewertung sowie unter Berücksichtigung der gemäß Artikel 126 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union abgegebenen Empfehlung des Rates vom 2. Juni 2010 hat der Rat die Aktualisierung des Stabilitätsprogramms Spaniens für das Jahr 2011 geprüft, und seine Stellungnahme spiegelt sich insbesondere in der Empfehlung 1 wider. Der Rat hat unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 25.
März 2011 außerdem das nationale Reformprogramm Spaniens geprüft — EMPFIEHLT, dass Spanien im Zeitraum 2011-2012 Maßnahmen ergreift, um: 1. die Haushaltsstrategie 2011 und 2012 umzusetzen und das übermäßige Defizit im Jahr 2013 in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des Rates im Rahmen des Defizitverfahrens zu korrigieren, um die Defizitziele auf allen Regierungsebenen zu erreichen, einschließlich durch eine strenge Anwendung des für die regionalen Regierungen bestehenden Kontrollmechanismus für das Defizit und den Schuldenstand; weitere Maßnahmen zu ergreifen, falls die budgetären und wirtschaftlichen Entwicklungen nicht den Erwartungen entsprechen; jede Möglichkeit, einschließlich Möglichkeiten, die sich durch bessere wirtschaftliche Bedingungen ergeben, zu nutzen, um den Defizitabbau zu beschleunigen; konkrete Maßnahmen festzulegen, um die Ziele für die Jahre 2013 und 2014 abzusichern — wodurch die hohe öffentliche Schuldenquote auf einen Abwärtspfad gebracht werden sollte — und angemessenen Fortschritt im Hinblick auf das mittelfristige Ziel sicherzustellen; das Wachstum der öffentlichen Ausgaben unter der mittelfristigen BIP-Wachstumsrate zu halten, indem, wie vorgesehen, auf allen Regierungsebenen eine verbindliche Ausgabenregelung in das Haushaltsstabilitätsgesetz aufgenommen wird; die Verbreitung von Informationen in Bezug auf regionale und lokale Regierungshaushalte und deren Durchführung weiter zu verbessern.
2. die vorgeschlagene Rentenreform anzunehmen, um das gesetzliche Renteneintrittsalter anzuheben und die Zahl der Arbeitsjahre für die Berechnung der Renten wie vorgesehen zu erhöhen; die Rentenparameter, wie geplant, regelmäßig im Einklang mit den Änderungen hinsichtlich der Lebenserwartung zu prüfen, und weitere Maßnahmen zur Verbesserung des lebenslangen Lernens für ältere Arbeitnehmer zu entwickeln. 3. die laufende Umstrukturierung des Finanzsektors, insbesondere in Bezug auf die Sparkassen, genau zu beobachten, mit dem Ziel, diese bis zum 30. September 2011 wie geplant zu vollenden.
4. die Möglichkeiten für eine Verbesserung der Effizienz des Steuersystems auszuloten, etwa durch eine Abkehr von einer Besteuerung der Arbeit hin zu Verbrauchs- und Ökosteuern, und gleichzeitig die Einhaltung der Pläne zur Haushaltskonsolidierung zu gewährleisten. 5. die Annahme einer umfassenden Reform des Tarifverhandlungsverfahrens und des Lohnindexierungssystems nach Absprache mit den Sozialpartnern und gemäß den nationalen Praktiken zu vollenden und mit der Umsetzung fortzufahren, damit das Lohnwachstum den Produktivitätsentwicklungen sowie den Bedingungen auf lokaler und Unternehmensebene besser entspricht und um Unternehmen mit der ausreichenden Flexibilität auszustatten um intern die Arbeitsbedingungen den Veränderungen des wirtschaftlichen Umfelds anzupassen.
6. Ende 2011 die Auswirkungen der Arbeitsmarktreform vom September 2010 und der Reform der aktiven Arbeitsmarktpolitik vom Februar 2011 zu bewerten; dieser Bewertung gegebenenfalls Vorschläge für weitere Reformen zur Verringerung der Arbeitsmarktsegmentierung und zur Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten für Jugendliche beizufügen; die Wirksamkeit der im nationalen Reformprogramm festgelegten Maßnahmen im Bezug auf die Reduzierung der Schulabbruchquote, einschließlich durch Präventionspolitik, und im Bezug auf die Vereinfachung des Übergangs zur Aus-, Weiter- und Berufsbildung, genau zu überwachen.
7. die freiberuflichen Dienstleistungen weiter zu öffnen und die geplanten Rechtsvorschriften in Kraft zu setzen, um den Regulierungsrahmen umzustrukturieren und gegenwärtige Beschränkungen für Wettbewerb, Effizienz und Innovation zu beseitigen; das Gesetz über nachhaltige Wirtschaft, insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen und zur Stärkung des Wettbewerbs auf den Produkt- und Dienstleistungsmärkten, auf allen Regierungsebenen umzusetzen; und die Koordinierung zwischen den regionalen und nationalen Verwaltungen zu verbessern, um den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu verringern.
Geschehen zu Brüssel den 12. Juli 2011 . Im Namen des Rates Der Präsident J. Vincent-Rostowski