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Seqlense EUR-Lex

Empfehlung des Rates vom 12. Juli 2011 zur Umsetzung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist

CELEX
32011H0723(05)
Document type
RECO
Sector
Legislation
Date of document
2011-07-12
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Empfehlung des Rates vom 12. Juli 2011 zur Umsetzung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist 2011/C 217/05 DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 136 in Verbindung mit Artikel 121 Absatz 2, auf Empfehlung der Europäischen Kommission, unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates, nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Am 20. Juni 2011 erörterte die Euro-Gruppe die Umsetzung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist (im Folgenden „ Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets “ ).

Dabei wurde die Notwendigkeit einer weiteren Stärkung der politischen Koordinierung und der Kontrolle der Umsetzung der an diese Mitgliedstaaten gerichteten Empfehlungen innerhalb der Eurogruppe anerkannt. (2) Am 26. März 2010 nahm der Europäische Rat den Vorschlag der Kommission für eine neue Wachstums- und Beschäftigungsstrategie ( „ Europa 2020 “ ) an; diese Strategie stützt sich auf eine engere Koordinierung der Wirtschaftspolitik in den Schlüsselbereichen, in denen Maßnahmen ergriffen werden müssen, um Europas Potenzial für nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen.

(3) Am 13. Juli 2010 nahm der Rat eine Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis 2014) an. Die Mitgliedstaaten und gegebenenfalls die EU wurden aufgefordert, bei der Ausgestaltung ihrer Wirtschaftspolitik den Grundzügen Rechnung tragen. (4) Am 12. Januar 2011 nahm die Kommission den ersten Jahreswachstumsbericht an, mit dem ein neuer Zyklus wirtschaftspolitischer Steuerung in der EU und gleichzeitig das erste Europäische Semester einer in der Strategie Europa 2020 verankerten integrierten Ex-ante-Politikkoordinierung eingeleitet wurden. (5) Am 25.

März 2011 billigte der Europäische Rat (im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates vom 15. Februar und 7. März 2011 und in Anknüpfung an den Jahreswachstumsbericht der Kommission) die Prioritäten für Haushaltskonsolidierung und Strukturreform. Er betonte die Notwendigkeit, der Wiederherstellung solider Staatshaushalte und der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen, dem Abbau der Arbeitslosigkeit durch Reformen des Arbeitsmarkts sowie neuen Anstrengungen zur Steigerung des Wachstums Priorität einzuräumen. Er forderte die Mitgliedstaaten auf, diese Prioritäten in konkrete Maßnahmen umzusetzen und sie in ihre Stabilitäts- bzw.

Konvergenzprogramme und nationalen Reformprogramme aufzunehmen. (6) Am 25. März 2011 ersuchte der Europäische Rat die am Euro-Plus-Pakt teilnehmenden Mitgliedstaaten außerdem, ihre Verpflichtungen so zeitig vorzulegen, dass sie in ihre Stabilitäts- bzw. Konvergenzprogramme und nationalen Reformprogramme aufgenommen werden können. (7) Im April und Mai 2011 haben die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets ihre Stabilitätsprogramme für 2011, die den Zeitraum von 2011 bis 2014 abdecken, sowie ihre nationalen Reformprogramme für 2011 vorgelegt. Diese Programme wurden gleichzeitig bewertet.

(8) Die Erfahrungen im ersten Jahrzehnt seit der Einführung des Euro haben generell die vielen Vorteile der einheitlichen Währung zutage treten lassen. Die weltweite Wirtschaftskrise bewirkte jedoch 2009 einen starken Rückgang der Wirtschaftstätigkeit, in dessen Gefolge das BIP des Euro-Währungsgebiets unter das Niveau von 2006 zurückfiel. Zwar zog es 2010 wieder an, doch liegt es immer noch unter dem Wert von 2007. Eine Konsequenz dieser Entwicklung war der Anstieg der Arbeitslosenquote im Euro-Währungsgebiet von 7,6 % (2007) auf 10,1 % (2010). Die Lage der Staatsfinanzen verschlechterte sich im Euro-Währungsgebiet, was eine drastische Neubewertung des Ausfallrisikos für die Verbindlichkeiten mancher Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets bewirkte und die makrofinanzielle Stabilität gefährdete.

Die jetzt feststellbare wirtschaftliche Erholung vollzieht sich in den Mitgliedstaaten uneinheitlich, was sowohl auf strukturelle als auch auf konjunkturelle Unterschiede zurückzuführen ist. Die Krise hat den Abbau makroökonomischer Ungleichgewichte ausgelöst, die vor der Krise entstanden waren. Allerdings ist noch offen, ob es sich um eine ausreichende und nachhaltige Entwicklung handelt. (9) Die gesamtstaatlichen Haushaltssalden im Euro-Währungsgebiet haben sich 2010 im Schnitt zu verbessern begonnen. Dieser Trend dürfte, bei unveränderter Fortsetzung der aktuellen Politik wie in den Frühjahrsprognosen der Kommissionsdienststellen angenommen, auch 2011 anhalten.

Dennoch werden die Schulden der öffentlichen Hand bis 2012 weiter zunehmen, was — wenn in den kommenden Jahren nicht gegengesteuert wird — angesichts des Zusammenwirkens von geringem potenziellen Wachstum und einer nachteiligen demographischen Entwicklung die langfristige Stabilität der Staatshaushalte gefährden kann. Im Jahr 2010 sank das Defizit des Euro-Währungsgebiets auf 6 % des BIP, während sich die Schuldenquote auf 85,1 % des BIP erhöhte. Gemäß den Zielen des Stabilitätsprogramms 2011 sollte das Defizit des Euro-Währungsgebiets 2014 auf 1,3 % des BIP zurückgehen; die Schuldenquote dürfte 2012 ihren Höhepunkt erreichen, dann wieder zurückgehen und 2014 unter 85 % des BIP liegen.

Ein solcher haushaltspolitischer Konsolidierungskurs für das gesamte Euro-Währungsgebiet wäre mit der vereinbarten Ausstiegsstrategie und der notwendigen Rückkehr zu gesunden öffentlichen Finanzen im Rahmen einer robusteren Erholung weitgehend vereinbar. Die vorgesehene stärkere Betonung von Ausgabensenkungen im Vergleich zu Steuererhöhungen bei den Konsolidierungsbemühungen verbessert ihre Erfolgsaussichten. Die effektive Durchführung einiger Maßnahmen muss jedoch noch erwiesen werden. Zudem haben mehrere Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets vor kurzem neue Haushaltsregeln eingeführt oder die Verschärfung bestehender angekündigt, was aber in einigem Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets erst mittels zusätzlicher Maßnahmen seine volle Wirkung entfalten könnte.

Angesichts der Bevölkerungsalterung reicht die geplante Reform der Renten- und Sozialversicherungssysteme noch nicht aus, um die allgemeine langfristige Haushaltsstabilität zu gewährleisten. (10) Die politische Reaktion der EU hat zu Verbesserungen der Funktionsweise und Stabilität des Finanzsystems geführt. Zu den Herausforderungen im Finanzsektor, denen sich mehrere Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets gegenübersehen, zählen die Gefahr weiterer Verluste im Anlagenportfolio der Banken oder eine Verschärfung ihrer Refinanzierungskonditionen sowie die weitere Umstrukturierung und Rekapitalisierung des Bankensektors.

Während sich die Bedingungen für den Finanzsektor stabilisieren, werden die staatlichen Stützungsmaßnahmen allmählich beendet werden müssen, wobei den besonderen Umständen im Bankensektor der Mitgliedstaaten gebührend Rechnung getragen werden muss. Dadurch, dass diese Herausforderungen angegangen werden, wird ein Beitrag dazu geleistet, mögliche Unsicherheiten über öffentliche Verpflichtungen zu vermindern. (11) Zur Steigerung des Wachstumspotenzials des Euro-Währungsgebiets und zur Bewältigung seiner inneren makroökonomischen Ungleichgewichte müssen Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit verbessert und strukturelle Hemmnisse der privaten Binnennachfrage beseitigt werden.

Die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets haben in ihren nationalen Reformprogrammen eine Reihe entsprechender Strukturreformen angekündigt. Bei den Maßnahmen, die zur Verbesserung ihrer Produkt- und Arbeitsmärkte erforderlich sind, gibt es jedoch immer noch Defizite, insbesondere im Hinblick auf die Dienstleistungssektoren, eine wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung und die Lohnbildungssysteme. (12) Um ein reibungsloses Funktionieren der Wirtschafts- und Währungsunion zu gewährleisten, stehen die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets besonders in der Pflicht, ihre Wirtschaftspolitik als Angelegenheit von gemeinsamem Interesse zu betrachten, da sich einzelstaatliche Maßnahmen auf alle Länder in einem gemeinsamen Währungsgebiet auswirken können.

Deswegen hat sich angesichts der Krise und der gegenwärtigen Herausforderungen eine umfassendere und dauerhafte Neugestaltung der wirtschaftspolitischen Koordinierung auf der Ebene der EU und des Euro-Währungsgebiets als unerlässlich erwiesen. Der im „ Europäischen Semester “ verankerte integrierte jährliche Kontrollzyklus, die verstärkte wirtschaftspolitische Steuerung, die Schaffung des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken und der Europäischen Aufsichtsbehörden sowie der Europäische Stabilitätsmechanismus sind wesentliche Bestandteile dieser Neugestaltung, auch wenn einige von ihnen noch endgültig angenommen und/oder umgesetzt werden müssen.

Dieser Rahmen wurde durch den Euro-Plus-Pakt weiter konsolidiert. (13) Die Kommission hat die Stabilitätsprogramme und die nationalen Reformprogramme der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets bewertet und dabei die Notwendigkeit einer Stärkung der wirtschaftspolitischen Steuerung im Euro-Währungsgebiet berücksichtigt. Sie hält eine strikte Einhaltung der Haushaltsziele mit einer Straffung in einigen Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sowie weitere Maßnahmen zur Verschärfung der Haushaltsregeln und zur Stärkung der Nachhaltigkeit für geboten. Darüber hinaus sollten zusätzliche Schritte unternommen werden, um für mehr finanzielle Stabilität zu sorgen, wachstumsfördernde Steuerreformen und Konsolidierungsmaßnahmen und die Lohnbildung, den Wettbewerb in den Dienstleistungssektoren sowie die Umsetzung des im Euro-Plus-Pakts zu verbessern — EMPFIEHLT, dass die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, im Zeitraum von 2011 bis 2012 folgende Maßnahmen ergreifen:

1. Strenge Einhaltung der Haushaltsziele, die in ihren Stabilitätsprogrammen für 2011 sowie im Falle der Mitgliedstaaten, die Finanzhilfen der EU bzw. des IWF erhalten, in den Memoranda of Understanding aufgeführt sind, und gegebenenfalls eine Intensivierung der Konsolidierungsbemühungen entsprechend der Stellungnahme des Rates. Insbesondere Sicherstellung angemessener haushaltspolitischer Anstrengungen zur Korrektur der übermäßigen Defizite und zum Erreichen der mittelfristigen Haushaltsziele. Benutzung unerwarteter Einnahmen zur Beschleunigung der Anpassung. Dies sollte auch zur Verbesserung der Dynamik der öffentlichen Schulden beitragen.

2. Gewährleistung der Haushaltsdisziplin sowohl auf der gesamtstaatlichen als auch unterhalb der nationalen Ebene, insbesondere durch Einführung oder Verstärkung von ausreichend strengen und verbindlichen Haushaltsrahmen. 3. Weitere Durchführung von Haushaltsstabilität gewährleistenden Reformen der Sozialversicherungssysteme unter gebührender Berücksichtigung der Angemessenheit von Renten und Sozialleistungen, insbesondere durch Anpassung der Rentensysteme an die demographische Entwicklung im Land. 4. Verbesserung von Funktion und Stabilität des Finanzsystems und umgehende Folgemaßnahmen zu den anstehenden europaweiten Stresstests, damit der Bankensektor gegenüber möglichen weiteren Verlusten oder Finanzierungsengpässen noch widerstandsfähiger wird und zu gewährleisten, dass nicht überlebensfähige Finanzinstitute umstrukturiert werden oder den Markt verlassen können, ohne dass auf den Finanzmärkten unnötige Spannungen entstehen.

5. Fortsetzung von Steuerreformen mit Priorität auf wachstumsfreundlichen Einnahmequellen unter Beibehaltung des Einnahmenniveaus, insbesondere Senkung von Lohnsteuern, damit sich Arbeit lohnt; Aussparung wachstumsfördernder Elemente wie der Finanzierung von Forschung und Entwicklung, Bildung und Energieeffizienz bei der Verringerung von Staatsausgaben; erforderlichenfalls Anpassung der Lohnbildungsregeln und Indizierungsmechanismen im Gespräch mit den Sozialpartnern und gemäß den nationalen Praktiken, damit sich die Löhne analog zu Produktivität, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigungssituation entwickeln.

6. weitere Reformen im Dienstleistungssektor zur Verstärkung des Wettbewerbs, insbesondere durch Beseitigung ungerechtfertigter Hindernisse bei den freien Berufen, im Einzelhandel und in netzgebundenen Wirtschaftszweigen. 7. Vollständige Einhaltung der im Euro-Plus-Pakt eingegangenen Verpflichtungen, um Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung im Euro-Währungsgebiet zu festigen. Geschehen zu Brüssel am 12. Juli 2011 . Im Namen des Rates Der Präsident J. Vincent-Rostowski

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