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Empfehlung der Kommission vom 21. Oktober 2011 für eine Initiative zur gemeinsamen Planung der Forschungsprogramme im Bereich Das städtische Europa — globale Herausforderungen, gemeinsame europäische Lösungen

CELEX
32011H1025(01)
Document type
RECO
Sector
Legislation
Date of document
2011-10-21
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Empfehlung der Kommission vom 21. Oktober 2011 für eine Initiative zur gemeinsamen Planung der Forschungsprogramme im Bereich „ Das städtische Europa — globale Herausforderungen, gemeinsame europäische Lösungen “ 2011/C 312/01 DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 181, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Die nachhaltige Entwicklung europäischer städtischer Gebiete stellt eine wichtige Aufgabe für die Gesellschaft dar. Gleichzeitig verschärfen sich globale Tendenzen wie die Verstädterung.

Den Prognosen zufolge werden 2050 nahezu 70 % der Weltbevölkerung in Städten leben, verglichen mit 50 % heute . Für Europa ist der Anteil noch höher: Voraussichtlich werden 2050 etwa 83 % der Bevölkerung (fast 557 Mio. Menschen) in Städten leben. (2) Die Verstädterung bringt eine Vielzahl von Hersausforderungen mit sich, darunter soziale Benachteiligung und Ausgrenzung, Zersiedelung und Verkehrsüberlastung, Sicherheitsfragen, Umweltschäden, Umweltverschmutzung und die Folgen des Klimawandels. Diese Entwicklungen üben Druck auf die Gesellschaft aus und stellen eine völlig neuartige Herausforderung an Anpassungsfähigkeit, Management und Governance städtischer Systeme in Europa und der Welt dar.

(3) Gleichzeitig sollte Europa die Vorteile des verstädterten Raums ausschöpfen. Städtische Gebiete sind die Triebkräfte des Wachstums in der europäischen Wirtschaft. Städtische Ballungsgebiete und vernetzte Städte sind zu Vorreitern der Entwicklung geworden, nicht nur aus sozioökonomischer Sicht, sondern auch aus technologischer und geopolitischer Perspektive. Städte sind selbst „ Innovationszentren “ , in denen Wissen, Politik und Praxis zusammenkommen, um innovative Ideen hervorzubringen, neue Technologien einzusetzen und neue Einblicke in die Herausforderungen und Triebfedern der Stadtentwicklung zu gewinnen wie auch die entsprechenden Lösungen zu finden.

Zudem zeigt sich zunehmend, dass Netze großer städtischer Ballungsgebiete, die sogenannten „ Global Cities “ , auf internationaler Ebene an Einfluss gewinnen, während gleichzeitig die Bedeutung von Städten kleiner und mittlerer Größe — insbesondere für die regionale Entwicklung — nicht außer Acht gelassen werden darf. Europa zeichnet sich durch hohe städtische Dichte und eine große Anzahl von Städten kleiner und mittlerer Größe aus, deren Vorteile aus wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Perspektive berücksichtigt werden müssen. (4) In der Strategie Europa 2020 werden drei sich gegenseitig verstärkende Prioritäten herausgestellt: intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum .

Hierzu könnte die nachhaltige Stadtentwicklung einen entscheidenden Beitrag leisten. In der Leitinitiative „ Innovationsunion “ , die die Kommission mit ihrer Mitteilung „ Leitinitiative der Strategie Europa 2020: Innovationsunion “ vom 6. Oktober 2010 vorgestellt hat, werden als Thema für eine der möglichen Innovationspartnerschaften „ intelligente, lebenswerte Städte, die Energieeffizienz, sauberen Verkehr und schnelles Internet umfassen “ genannt. Städte können zu integrativem Wachstum beitragen, insbesondere durch die Bekämpfung von sozialer Polarisierung und Armut, die Vermeidung sozialer Ausgrenzung und die Bewältigung der Problematik der Bevölkerungsalterung.

Mit Hilfe der Europäischen Plattform zur Bekämpfung der Armut und der sozialen Ausgrenzung soll das EU-Ziel erreicht werden, die Zahl der von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffenen Menschen bis 2020 um mindestens 20 Mio. zu senken. Sie wird dabei helfen, beste Vorgehensweisen zu ermitteln und das Voneinander-Lernen zwischen den Städten und Gemeinden zu fördern. (5) Zur Unterstützung einer evidenzbasierten Politik ist es dringend notwendig, die vorhandene Wissensbasis zur integrierten Stadtentwicklung in den Querschnittsbereichen der Forschung zu Wirtschaft, Gesellschaft, Mobilität und Ökologie zu erweitern.

(6) Koordinierung ist erforderlich, um die genannten Herausforderungen anzugehen, die Chancen gewinnbringend zu nutzen und hochwertige Forschungszusammenarbeit zu erleichtern, mit der Forschungserkenntnisse geliefert werden, die Stadtgebiete als ein komplexes Netzwerksystem mit ausgeprägten wechselseitigen Abhängigkeiten der ökonomischen, technologischen, sozialen und ökologischen Teilsysteme unterstützen und die eine langfristige vorausschauende Perspektive haben. (7) Auf seiner Tagung am 26. Mai 2010 hat der Rat „ Wettbewerbsfähigkeit “ eine Reihe potenzieller Initiativen für eine gemeinsame Planung ( „ Joint Programming Initiatives “ , nachstehend „ JPI “ ), darunter auch „ Das städtische Europa — globale Herausforderungen, gemeinsame europäische Lösungen “ , festgelegt, bei denen eine gemeinsame Programmplanung der Forschungsarbeiten angesichts der aktuellen fragmentierten Forschungsanstrengungen der Mitgliedstaaten einen wesentlichen Mehrwert bringen würde.

In seinen Schlussfolgerungen erkannte er daher die Notwendigkeit an, eine gemeinsame Programmplanungsinitiative in diesem Bereich einzuleiten, und forderte die Kommission auf, sich an der Vorbereitung zu beteiligen. (8) Die Mitgliedstaaten haben ihre Beteiligung an einer solchen JPI durch Übermittlung formeller Verpflichtungserklärungen bekräftigt. (9) Eine gemeinsame Planung der Forschungsprogramme auf dem Gebiet der nachhaltigen Stadtentwicklung würde eine Koordinierung von Forschung und Innovation in diesem Bereich ermöglichen und dadurch wesentlich zur Schaffung eines voll funktionsfähigen Europäischen Forschungsraums für die Forschung und Innovation auf dem Gebiet der Stadtentwicklung wie auch zur Stärkung der Führungsposition Europas und der Wettbewerbsfähigkeit der Forschung in diesem Bereich beitragen.

(10) Die Stadtentwicklung ist ein wichtiger themenübergreifender Bereich innerhalb der Förderprogramme der EU für Forschung und Innovation. Die Tätigkeiten dieser JPI müssen intensiv mit den sonstigen einschlägigen Tätigkeiten im Rahmen bestehender und künftiger Programme und Initiativen zur Finanzierung von Forschung und Innovation koordiniert werden. (11) Um die mit dieser Empfehlung vorgegebenen Ziele zu erreichen, sollten die Mitgliedstaaten daher zwecks Koordinierung und Entwicklung von Synergien mit den bestehenden Forschungs- und Innovationsförderformen mit der Kommission zusammenarbeiten, indem sie entsprechende Kommissionsinitiativen ermitteln wie die Initiative „ Intelligente Städte und Gemeinden “ sowie sonstige einschlägige Initiativen, so dass Doppelarbeit und Überschneidungen vermieden werden.

(12) Damit die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat Bericht erstatten kann, sollten die Mitgliedstaaten der Kommission regelmäßig über die Fortschritte dieser JPI berichten — HAT FOLGENDE EMPFEHLUNG ABGEGEBEN: 1. Die Mitgliedstaaten sollten ein gemeinsames Konzept dazu entwickeln und fortschreiben, wie Forschungszusammenarbeit und -koordinierung auf EU-Ebene zur Erreichung einer nachhaltigen Stadtentwicklung in all ihren Formen beitragen können . 2. Die Mitgliedstaaten sollten ferner einen gemeinsamen strategischen Forschungsplan entwickeln, in dem der mittel- bis langfristige Forschungsbedarf und die mittel- bis langfristigen Forschungsziele im Bereich der Stadtentwicklung im Kontext zunehmender Globalisierung festgelegt werden.

Der strategische Forschungsplan sollte einen Durchführungsplan enthalten, in dem Prioritäten und Zeitpläne vorgegeben und die für seine Umsetzung erforderlichen Maßnahmen, Instrumente und Ressourcen festgelegt werden. 3. Die Mitgliedstaaten sollten die folgenden Maßnahmen in den strategischen Forschungsplan und den Durchführungsplan aufnehmen: a) Bestimmung relevanter nationaler Programme und Forschungstätigkeiten sowie Informationsaustausch über diese Programme und Tätigkeiten; b) Ausbau der Kapazitäten für die gemeinsame Zukunftsforschung und die Technologiebewertung; c) Austausch von Informationen, Ressourcen, bewährten Vorgehensweisen, Methoden und Leitlinien; d) Bestimmung von Bereichen oder Forschungstätigkeiten, für die eine Koordinierung von Nutzen wäre, und Ausbau dieser Koordinierung; e) Bestimmung von Bereichen oder Forschungstätigkeiten, für die gemeinsame Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen oder die Bündelung von Ressourcen von Nutzen wären; f) Festlegung der Modalitäten für die Forschungstätigkeiten, die in den unter Buchstabe e genannten Bereichen gemeinsam durchgeführt werden sollen; g) Koordinierung und Entwicklung von Synergien mit den bestehenden und künftigen Programmen und Initiativen zur Finanzierung von Forschung und Innovation in der EU sowie Vermeidung von Doppelarbeit und Überschneidungen; h) Berücksichtigung der sich wandelnden Bedürfnisse der Städte und der städtischen Bevölkerung bei der Festlegung der Ziele für die Forschungsprogramme zur Stadtentwicklung; i) gegebenenfalls gemeinsame Nutzung vorhandener Forschungsinfrastrukturen bzw.

Entwicklung neuer Instrumente wie koordinierter Datenbanken oder Erfassung und Entwicklung von Modellen zur Untersuchung städtischer Prozesse; j) Förderung einer besseren Zusammenarbeit innerhalb des öffentlichen Sektors und zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor sowie eines Umfelds der offenen Innovation zwischen den verschiedenen Forschungstätigkeiten wie auch den Bildungs- und den Wirtschaftsbereichen im Zusammenhang mit der Stadtentwicklung unter breiter Einbeziehung relevanter Akteure wie auch lokaler Behörden und der Zivilgesellschaft; k) Export und Verbreitung des Wissens, der Innovationen und der interdisziplinären methodischen Ansätze sowie Ermittlung und Überwindung von Hindernissen im Forschungs- und Innovationssystem, die verhindern, dass innovative Lösungen mit einem gesellschaftlichen Nutzen rascher auf den Markt gebracht werden können; l) wissenschaftliche Beiträge für die politische Entscheidungsfindung auf kommunaler, regionaler, nationaler und EU-Ebene; m) Schaffung von Netzwerken zwischen den auf dem Gebiet der Stadtforschung tätigen Einrichtungen, einschließlich Einrichtungen außerhalb des EFR.

4. Die Mitgliedstaaten sollten über eine effiziente gemeinsame Verwaltungsstruktur im Forschungsbereich der Stadtentwicklung verfügen, deren Aufgabe es ist, gemeinsame Bedingungen, Regeln und Verfahren für die Zusammenarbeit und Koordinierung festzulegen und die Umsetzung des strategischen Forschungsplans zu überwachen, und diese weiterentwickeln. 5. Die Mitgliedstaaten sollten den strategischen Forschungsplan über ihre nationalen Forschungsprogramme und im Einklang mit den Leitlinien zu den Rahmenbedingungen für eine gemeinsame Programmplanung, die von der hochrangigen Gruppe des Rates für die gemeinsame Planung ausgearbeitet wurden, gemeinsam umsetzen .

6. Ferner sollten die Mitgliedstaaten mit der Kommission zusammenarbeiten, um mögliche Initiativen zu erkunden, mit denen die Kommission die Mitgliedstaaten bei der Entwicklung und Umsetzung des strategischen Forschungsplans unterstützen kann, und um die JPI mit anderen Initiativen der Union in diesem Bereich zu koordinieren, etwa die von den Programmen zur Forschungs- und Innovationsfinanzierung geförderte FuE — insbesondere in den Bereichen Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften, Verkehr, Energie, Umwelt, IKT, Sicherheit, Gesundheit — sowie sonstige Initiativen zu Forschung und Innovation wie andere themenverwandte JPI, die Wissens- und Innovationsgemeinschaften des EIT und Europäische Technologieplattformen.

7. Die Mitgliedstaaten sollten bei der Entwicklung und Verwirklichung einer möglichen internationalen Dimension im strategischen Forschungsplan enge Kontakte zum Strategischen Forum für internationale Wissenschafts- und Technologiezusammenarbeit (SFIC) pflegen und für Kohärenz mit den Initiativen des SFIC sorgen, die dieses gemeinsam mit Drittländern bzw. für diese ergreift. 8. Die Mitgliedstaaten sollten der Kommission regelmäßig über die Fortschritte bei dieser JPI berichten; dies sollte in Form jährlicher Fortschrittsberichte geschehen. Brüssel, den 21. Oktober 2011 Für die Kommission Máire Geoghegan-Quinn Mitglied der Kommission

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