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Empfehlung der Kommission vom 27. Oktober 2011 für eine Initiative zur gemeinsamen Planung der Forschungsprogramme Die Problematik des Wassers in einer Welt im Wandel

CELEX
32011H1029(01)
Document type
RECO
Sector
Legislation
Date of document
2011-10-27
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Empfehlung der Kommission vom 27. Oktober 2011 für eine Initiative zur gemeinsamen Planung der Forschungsprogramme „ Die Problematik des Wassers in einer Welt im Wandel “ 2011/C 317/01 DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 181, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Die Verfügbarkeit von Wasser in ausreichender Menge und angemessener Qualität ist ein Thema von hoher Priorität und eine europa- und weltweite gesellschaftliche Herausforderung. (2) Im Rahmen der Strategie „ Europa 2020 “ wird mit der in der Mitteilung der Kommission vom 26.

Januar 2011 dargestellten Leitinitiative „ Ressourcenschonendes Europa — eine Leitinitiative innerhalb der Strategie Europa 2020 “ die Bedeutung des Wassers als zentraler natürlicher Ressource in Erinnerung gerufen, die eine der Grundlagen der europäischen und der globalen Wirtschaft und unserer Lebensqualität darstellt. Ferner wird mit der in der Mitteilung der Kommission vom 6. Oktober 2010 ( „ Leitinitiative der Strategie Europa 2020 Innovationsunion “ ) beschriebenen Leitinitiative anerkannt, dass die Wasserversorgung eine wachsende Herausforderung für die Gesellschaft und einen vorrangigen Bereich für die Innovation darstellt; gleichzeitig mit den Zielen der EU-Wasserpolitik sollen ein guter ökologischer, chemischer und mengenmäßiger Zustand der Gewässer, eine nachhaltige Wassernutzung, ein geringerer Wasserverbrauch in der EU und eine höhere Wasserversorgungssicherheit erreicht und die weltweite Führungsrolle der europäischen Wasserindustrie gestärkt werden.

(3) In den nächsten 20 Jahren dürfte die auf globaler Ebene bestehende Diskrepanz zwischen der Nachfrage nach Wasser und dessen Verfügbarkeit beträchtlich zunehmen. Ein konzertiertes Vorgehen auf einer starken wissenschaftlich-technischen Basis bei umfassender Berücksichtigung der lokalen geografischen, politischen, sozioökonomischen und kulturellen Bedingungen ist erforderlich, um das schwierige Gleichgewicht zwischen Wassernachfrage und -bedarf zu erreichen, Prioritäten zu setzen für den Umgang mit schlechter Wasserversorgung oder Wasserknappheit und langfristig unsere Wasserökosysteme zu erhalten.

Im Hinblick darauf bereitet die Europäische Kommission derzeit für 2012 einen Vorschlag für den Schutz der europäischen Wasserressourcen vor (Blueprint to Safeguard Europe's Waters), der Maßnahmen zur Sicherstellung ausreichender Wassermengen von guter Qualität für alle legitimen Verwendungszwecke in der EU enthalten wird. (4) Es besteht die Gefahr, dass ein beträchtlicher Anteil der europäischen Binnengewässer bis 2015 nicht den in der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik vorgegebenen guten ökologischen Zustand erreicht.

Diese Gefahr ist auf unterschiedliche Faktoren und Belastungen zurückzuführen, die von der EUA in ihrem Bericht über den Zustand der Umwelt 2010 genannt werden. Die Wasserverschmutzung gibt weiterhin zu gesundheitlichen Bedenken Anlass, insbesondere bezüglich der Exposition gegenüber neuen Kontaminanten, der Folgen in einigen europäischen Gewässern festgestellter Chemikalienmischungen und der möglichen Risiken einer mikrobiologischen Kontamination. (5) Der Klimawandel wird sich auch in Zukunft auf die Wasserökosysteme Europas auswirken: Wasser dürfte häufiger knapp werden, die Dürren dürften häufiger und gravierender ausfallen, insbesondere in den Mittelmeerländern, und in weiten Teilen Europas dürfte es mehr Überschwemmungen geben.

(6) Eine intensive Landwirtschaft zur Produktion größerer Mengen an Nahrungsmitteln und Biomasse könnte den Süßwasserbedarf zu Bewässerungszwecken anheben, wodurch die Wasserreserven stärker beansprucht würden. Es sollten rasch wasserressourcenschonende Lösungen entwickelt werden, durch die die Bewässerung effizienter wird, der Wasserverbrauch zurückgeht und Grundwasserleiter nachhaltig bewirtschaftet und erhalten werden. (7) Eine immer stärkere Urbanisierung und die Ausdehnung der bebauten Umwelt — einschließlich der Schifffahrts- und Energieinfrastrukturen — führen zu hydro-morphologischen Veränderungen, die sich auf Oberflächen- und Grundwasserkörper, Habitate und andere Faktoren der Biodiversität auswirken.

Ein stärker integriertes Vorgehen bei der Planung wäre daher äußerst nützlich. Hierbei sollte man sich auf zuverlässige Überwachungssysteme und eine ganzheitliche Beurteilung der kausalen Zusammenhänge zwischen Landnutzungsänderungen und Wasserökosystemen stützen. (8) Die Wasserinfrastrukturen in Europa werden aufgrund ihres Alters, der Schäden durch Grabungen, unzureichende Wartung oder Überlastung immer anfälliger für Störungen bzw. Ausfälle. Der Wasserverlust durch undichte Wasserversorgungssysteme ist Berichten zufolge in einigen Teilen Europas beträchtlich (5-40 % des beförderten Wassers).

(9) Die wirtschaftliche Bedeutung des europäischen Wassersektors ist hoch (durchschnittliche Wachstumsrate 5 %, Umsatz von etwa 80 Mrd. EUR jährlich). Auf ihn entfällt etwa ein Drittel des globalen Wassermarktes. Eine stärker strategisch ausgerichtete Zusammenarbeit im Bereich der Forschung und Innovation zum Thema Wasser in Europa kann zu wissenschaftlichen und technologischen Durchbrüchen führen, die der europäischen Wettbewerbsfähigkeit auf den internationalen Märkten dienen und zu einer europäischen Wirtschaft beitragen könnten, in der Wasser effizienter eingesetzt wird, außerdem zu den neu formulierten EU-2020-Zielen einer intelligenteren, nachhaltigeren und stärker integrativen Wirtschaft.

(10) Der Ausbau der wissenschaftlichen und technologischen Wissensbasis in Europa ist wesentlich, um die gesellschaftlichen, ökologischen und wirtschaftlichen Aspekte der Wasserproblematik anzugehen. (11) In ganz Europa werden zwar herausragende Forschungsarbeiten durchgeführt, die Forschung zum Thema Wasser ist derzeit jedoch recht komplex und zu stark fragmentiert. Zahlreiche europäische, nationale und regionale Forschungsnetze und -einrichtungen legen ihre strategischen Forschungspläne in diesem Bereich relativ isoliert voneinander fest, weshalb es Überschneidungen oder konkurrierende Forschungsaktivitäten gibt, die jedoch häufig nicht über eine kritische Masse verfügen.

(12) Da im größten Teil des EU-Gebiets die Wassereinzugsgebiete grenzüberschreitend sind, muss grenzübergreifend zusammengearbeitet werden, wenn die erforderliche kritische Masse in Bezug auf Sachverstand, Aktivitäten und institutionelle Kapazitäten erreicht werden soll, die eine effektivere Nutzung des europäischen Forschungspotenzials und miteinander vereinbare, grenzübergreifende Lösungen ermöglicht. (13) Eine gemeinsame Programmplanung im Bereich der Forschung zur „ Problematik des Wassers in einer Welt im Wandel “ würde zur Koordinierung der Forschung und zum vollständigen Funktionieren des Europäischen Forschungsraums im Bereich „ Süßwasser “ beitragen; hierdurch dürfte die Führungsposition Europas und die Wettbewerbsfähigkeit seiner einschlägigen Forschung gestärkt werden und die Ziele der EU-Wasserpolitik würden unterstützt.

(14) Auf seiner Tagung am 26. Mai 2010 befand der Rat (Wettbewerbsfähigkeit), dass im Bereich der „ Problematik des Wassers in einer Welt im Wandel “ eine gemeinsame Programmplanung im Hinblick auf die Verminderung der Fragmentierung der Forschungsanstrengungen der Mitgliedstaaten einen wesentlichen Mehrwert bringen würde. In seinen Schlussfolgerungen erkannte er daher die Notwendigkeit an, eine Initiative für die gemeinsame Programmplanung zum Thema „ Süßwasser “ einzuleiten, und forderte die Kommission auf, sich an der Vorbereitung zu beteiligen. Der Rat bekräftigte außerdem, dass die gemeinsame Programmplanung ein Prozess sei, der von den Mitgliedstaaten gestaltet wird und bei dem die Kommission eine unterstützende Rolle übernimmt.

(15) Die Wasserforschung ist ein zentraler Bereich innerhalb des Forschungsrahmenprogramms der Union, das für die Unterstützung der EU-Politik von außerordentlicher strategischer Bedeutung ist; die globale Dimension der Wasserversorgungsprobleme wird dabei berücksichtigt. Die Tätigkeiten im Rahmen dieser gemeinsamen Programmplanungsinitiative müssen eng mit dem Siebten Rahmenprogramm der EU und künftigen EU-Programmen in diesem Bereich koordiniert werden, insbesondere mit dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „ Horizont 2020 “ (2014-2020). (16) Wie die Auswertung der nationalen Forschungsaktivitäten, ausgeführt in der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen, bestätigt hat, ist eine bessere Koordinierung notwendig, um die Effektivität und Wirkung der Forschung zu steigern und Doppelarbeit zu vermeiden, und zwar durch die Aufstellung eines gemeinsamen strategischen Plans.

(17) Damit die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat über die Fortschritte aller gemeinsamen Programmplanungsinitiativen Bericht erstatten kann, müssen die Mitgliedstaaten der Kommission regelmäßig über die Fortschritte bei dieser gemeinsamen Programmplanungsinitiative berichten — HAT FOLGENDE EMPFEHLUNG ABGEGEBEN: 1. Die Mitgliedstaaten sollten ein gemeinsames Konzept dafür entwickeln, wie Forschungszusammenarbeit und -koordinierung auf EU-Ebene dazu beitragen können, die Herausforderung der Schaffung nachhaltiger Wassersysteme für eine nachhaltige Wirtschaft in Europa und weltweit zu bewältigen und die Chancen eines solchen gemeinsamen Konzepts sinnvoll zu nutzen.

2. Die Mitgliedstaaten sollten ferner einen gemeinsamen strategischen Forschungsplan entwickeln, in dem der mittel- bis langfristige Forschungsbedarf und die mittel- bis langfristigen Forschungsziele im Bereich „ Süßwasser “ ermittelt bzw. festgelegt werden. Die Strategie sollte einen Durchführungsplan enthalten, in dem Prioritäten und Zeitpläne festgelegt und die für ihre Umsetzung erforderlichen Maßnahmen, Instrumente und Ressourcen genannt werden. 3. Die Mitgliedstaaten sollten die folgenden Maßnahmen in den strategischen Forschungsplan und den Durchführungsplan aufnehmen: a) Bestimmung von relevanten nationalen Programmen, Forschungstätigkeiten und EU-weit koordinierten Forschungsprogrammen sowie Informationsaustausch über diese Programme und Tätigkeiten; b) Ausbau der gemeinsamen Zukunftsforschung und der Technologiebewertungskapazitäten; c) Austausch von Informationen, Ressourcen, bewährten Praktiken, Methoden und Leitlinien; d) Bestimmung von Bereichen, Forschungstätigkeiten oder Pilottests, für die die Koordinierung, gemeinsame Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen oder die Bündelung von Ressourcen (einschließlich finanzieller Ressourcen) einen Nutzen bringen würden; e) Festlegung der Modalitäten für die Forschungstätigkeiten, die in den unter Buchstabe d genannten Bereichen gemeinsam durchgeführt werden sollen; f) Gewährleistung der Koordinierung und der Nutzung von Synergien mit bestehenden Forschungs- und Innovationsinitiativen in der Union, z.

B. mit dem Rahmenprogramm, und mit anderen relevanten gemeinsamen Programmplanungsinitiativen (insbesondere „ Vernetzung des Klimawissens für Europa “ , „ Das städtische Europa — globale Herausforderungen, gemeinsame europäische Lösungen “ , „ Intakte und fruchtbare Meere und Ozeane “ ); g) gegebenenfalls gemeinsame Nutzung vorhandener Forschungsinfrastrukturen bzw. Entwicklung neuer Instrumente wie koordinierter Datenbanken oder von Modellen zur Untersuchung wasserbezogener Prozesse; h) Förderung einer engeren Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor sowie eines Umfelds der offenen Innovation zwischen den verschiedenen wasserbezogenen Forschungstätigkeiten und Wirtschaftsbereichen; i) Export und Veröffentlichung des Wissens, der Innovationen und der interdisziplinären methodischen Ansätze, insbesondere bei politikrelevanten Ergebnissen; j) Unterstützung politischer Entscheidungen auf nationaler und auf EU-Ebene durch wissenschaftliche und technologische Informationen; k) Schaffung von Netzwerken zwischen den Zentren, die sich mit der Wasserforschung beschäftigen.

4. Die Mitgliedstaaten sollten für eine effiziente gemeinsame Verwaltungsstruktur im Bereich der Wasserforschung sorgen, deren Aufgabe es ist, gemeinsame Bedingungen, Regeln und Verfahren für die Zusammenarbeit und Koordinierung festzulegen und die Umsetzung des strategischen Forschungsplans zu überwachen. 5. Die Mitgliedstaaten sollten den strategischen Forschungsplan über ihre nationalen Forschungsprogramme und im Einklang mit den Leitlinien zu den Rahmenbedingungen für eine gemeinsame Programmplanung, die von der hochrangigen Gruppe des Rates für die gemeinsame Programmplanung ausgearbeitet wurden, gemeinsam umsetzen.

6. Ferner sollten die Mitgliedstaaten mit der Kommission zusammenarbeiten, um mögliche Initiativen zu bestimmen, mit denen die Kommission die Mitgliedstaaten bei der Entwicklung und Umsetzung des strategischen Forschungsplans und bei der Koordinierung der gemeinsamen Programme mit anderen Initiativen der Union in diesem Bereich unterstützen kann. 7. Die Mitgliedstaaten sollten eng mit dem Strategischen Forum für die internationale wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (SFIC) zusammenarbeiten, um gegebenenfalls eine internationale Dimension in den strategischen Forschungsplan aufzunehmen und umzusetzen und um die Übereinstimmung mit den Initiativen des SFIC zu gewährleisten, die dieses gemeinsam mit Nicht-EU-Ländern bzw. für diese ergreift.

8. Die Mitgliedstaaten sollten der Kommission in Form jährlicher Berichte über die Fortschritte dieser Initiative für eine gemeinsame Programmplanung berichten. Brüssel, den 27. Oktober 2011 Für die Kommission Máire Geoghegan-Quinn Mitglied der Kommission

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