Verordnung (EU) Nr. 110/2011 der Kommission vom 8. Februar 2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 458/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Europäische System integrierter Sozialschutzstatistiken (ESSOSS) im Hinblick auf die geeigneten Formate für die Datenübermittlung, die zu übermittelnden Ergebnisse und die Kriterien für die Qualitätsbeurteilung für das ESSOSS-Modul Nettosozialschutzleistungen Text von Bedeutung für den EWR
Text
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Article 1
1 Die Formate für die Datenübermittlung und die für das Modul Nettosozialschutzleistungen zu übermittelnden Ergebnisse sind in Anhang I festgelegt.
2 Die Kriterien für die Beurteilung der Datenqualität in Bezug auf das Modul Nettosozialschutzleistungen sind in Anhang II festgelegt.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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