Verordnung (EU) Nr. 165/2011 der Kommission vom 22. Februar 2011 über Abzüge von bestimmten, Spanien für 2011 und die darauf folgenden Jahre zugeteilten Fangquoten für Makrele wegen Überfischung im Jahr 2010
Text
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Article 1
Die Fangquote für Makrele (Scomber scombrus) in den Gebieten VIIIc, IX und X sowie in den EU-Gewässern des Gebiets CECAF 34.1.1, die Spanien 2011 mit der Verordnung (EU) Nr. 57/2011 zugeteilt wurde, wird nach den Angaben im Anhang gekürzt.
Article 2
Die Fangquote für Makrele (Scomber scombrus) in den Gebieten VIIIc, IX und X sowie in den EU-Gewässern des Gebiets CECAF 34.1.1, die Spanien für die Jahre 2012 bis 2015 zugeteilt werden könnte, sowie gegebenenfalls die Fangquote für denselben Bestand, der Spanien in den darauf folgenden Jahren zugeteilt werden könnte, werden nach den Angaben im Anhang gekürzt.
Article 3
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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