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Seqlense EUR-Lex

Verordnung (EU) Nr. 230/2011 der Kommission vom 9. März 2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 992/95 des Rates in Bezug auf die Zollkontingente der Union für einige Agrar- und Fischereierzeugnisse mit Ursprung in Norwegen

CELEX
32011R0230
Document type
REG
Sector
Legislation
Date of document
2011-03-09
In force since
2011-03-01
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

1 Wenn die im Anhang aufgeführten Erzeugnisse mit Ursprung in Norwegen in der Europäischen Union in den freien Verkehr gebracht werden, kann nach Maßgabe dieser Verordnung innerhalb der Grenzen der genannten Zollkontingente und in den genannten Zeiträumen Zollbefreiung gewährt werden.

2 Für die Einfuhr der im Anhang aufgeführten Fische und Fischereierzeugnisse gelten die Zollkontingente nach Absatz 1 nur dann, wenn der Zollwert mindestens dem gemäß Artikel 29 der Verordnung (EG) Nr. 104/2000 des Rates vom 17. Dezember 1999 über die gemeinsame Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur festgesetzten oder festzusetzenden Referenzpreis entspricht .

3 Die Bestimmungen des Protokolls Nr. 3 zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Norwegen über die Bestimmung des Begriffs Erzeugnisse mit Ursprung in oder Ursprungserzeugnisse und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen finden in der zuletzt durch den Beschluss Nr. 1/2005 des Gemischten Ausschusses EG-Norwegen vom 20. Dezember 2005 geänderten Fassung Anwendung.

4 Die Zollkontingente mit den laufenden Nummern 09.0710 und 09.0712 können nicht für Waren in Anspruch genommen werden, die im Zeitraum 15. Februar bis zum 15. Juni zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr angemeldet werden. Das Zollkontingent mit der laufenden Nummer 09.0714 kann nicht für Waren des KN-Codes 03049923 in Anspruch genommen werden, die im Zeitraum vom 15. Februar bis zum 15. Juni zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr angemeldet werden.

Article 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt mit Wirkung vom 1. März 2011.

Relations

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