Skip to content
Seqlense EUR-Lex

Verordnung (EU) Nr. 354/2011 der Kommission vom 12. April 2011 zur Eröffnung und Verwaltung von Zollkontingenten der Union für bestimmte Fische und Fischereierzeugnisse mit Ursprung in Bosnien und Herzegowina

CELEX
32011R0354
Document type
REG
Sector
Legislation
Date of document
2011-04-12
In force since
2011-04-13
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die im Anhang aufgeführten Fische und Fischereierzeugnisse mit Ursprung in Bosnien und Herzegowina, die in den zollrechtlich freien Verkehr in der Europäischen Union übergeführt werden, unterliegen in der Höhe und im Rahmen der im Anhang angegebenen jährlichen Zollkontingente der Union einem ermäßigten Zollsatz oder einem Nullzollsatz. Diese Präferenzzölle werden gewährt, wenn den Erzeugnissen ein Ursprungsnachweis gemäß dem Protokoll 2 zum Interimsabkommen mit Bosnien und Herzegowina oder gemäß dem Protokoll 2 zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit Bosnien und Herzegowina beigefügt ist.

Article 2

1 Die in Artikel 1 genannten Zollkontingente werden von der Kommission gemäß den Artikeln 308a, 308b und 308c der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 verwaltet.

2 Die Kommunikation zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission bezüglich der Verwaltung der Zollkontingente erfolgt nach Möglichkeit auf elektronischem Weg.

Article 3

Die Mitgliedstaaten und die Kommission arbeiten eng zusammen, um die Einhaltung dieser Verordnung sicherzustellen.

Article 4

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Juli 2008.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions