Durchführungsverordnung (EU) Nr. 435/2011 der Kommission vom 5. Mai 2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 951/2007 mit Durchführungsvorschriften für Programme der grenzübergreifenden Zusammenarbeit im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1638/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates
Text
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Article 1
Artikel 43 Absatz 2 Unterabsatz b der Verordnung (EG) Nr. 951/2007 erhält folgende Fassung: „b) die Durchführungsphase der im Rahmen des gemeinsamen operationellen Programms finanzierten Projekte, die zum gleichen Zeitpunkt wie die Programmdurchführung beginnt und spätestens am 31. Dezember 2015 endet. Alle im Rahmen des Programms finanzierten Projektmaßnahmen müssen spätestens zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen sein.“
Article 2
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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