Verordnung (EU) Nr. 550/2011 der Kommission vom 7. Juni 2011 über Maßnahmen zur Beschränkung der Verwendung internationaler Gutschriften aus Industriegasprojekten gemäß der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates Text von Bedeutung für den EWR
Text
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Article 1
Ab dem 1. Januar 2013 ist die Verwendung internationaler Gutschriften aus Projekten, die die Vernichtung von Trifluormethan (HFC-23) und Distickstoffoxid (N2O) aus der Adipinsäureherstellung für die Zwecke von Artikel 11a der Richtlinie 2003/87/EG betreffen, verboten, ausgenommen Gutschriften aus bereits existierenden Projekten dieses Typs, welche für vor 2013 erfolgte Emissionsreduktionen ausgestellt wurden und Emissionen aus EU-EHS-Anlagen des Jahres 2012 betreffen, deren Verwendung bis einschließlich 30. April 2013 zulässig ist.
Article 2
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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