Verordnung (EU, Euratom) Nr. 699/2011 des Rates vom 18. Juli 2011 zur Anpassung der Berichtigungskoeffizienten für die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Union
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Mit Wirkung vom 1. Januar 2011 werden die Berichtigungskoeffizienten, die gemäß Artikel 64 des Statuts auf die Dienstbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten mit dienstlicher Verwendung in dem nachstehend aufgeführten Land angewandt werden, wie folgt festgesetzt: Estland: 78,5.
Article 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions