Durchführungsverordnung (EU) Nr. 871/2011 des Rates vom 26. August 2011 zur Einstellung der Auslaufüberprüfung und der teilweisen Interimsüberprüfung der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von bestimmten Gusserzeugnissen mit Ursprung in der Volksrepublik China und zur Aufhebung dieser Maßnahmen
Text
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Article 1
Die Auslauf- und die teilweise Interimsüberprüfung der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von Gusserzeugnissen aus nicht verformbarem Gusseisen und aus Gusseisen mit Kugelgrafit (duktilem Eisen) von der zur Abdeckung von und/oder zum Zugang zu ober- oder unterirdischen Systemen verwendeten Art und Teile davon, auch maschinell bearbeitet, beschichtet oder überzogen oder anders bearbeitet, ausgenommen Feuerhydranten, mit Ursprung in der Volksrepublik China, die derzeit unter den KN-Codes 73251050, 73251092, ex73251099 (TARIC-Code 7325109910) und ex73259910 (TARIC-Code 7325991010) eingereiht werden, werden eingestellt und diese Maßnahmen aufgehoben.
Article 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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