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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 873/2011 der Kommission vom 27. Juli 2011 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur

CELEX
32011R0873
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2011-07-27
In force since
2011-09-22
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die in Spalte 1 der Tabelle im Anhang beschriebenen Waren werden in die Kombinierte Nomenklatur unter die in Spalte 2 der Tabelle genannten KN-Codes eingereiht.

Article 2

Vorbehaltlich der geltenden Bestimmungen der Europäischen Union bezüglich des Systems der doppelten Kontrolle und der vorherigen und nachträglichen Überwachung der Textileinfuhren in die Europäische Union können die von den Zollbehörden der Mitgliedstaaten erteilten verbindlichen Zolltarifauskünfte, die mit dieser Verordnung nicht übereinstimmen, gemäß Artikel 12 Absatz 6 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 während eines Zeitraums von 60 Tagen weiter verwendet werden.

Article 3

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

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