Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1074/2011 der Kommission vom 24. Oktober 2011 zur Zulassung von Saccharomyces cerevisiae NCYC R-625 als Futtermittelzusatzstoff für Absetzferkel (Zulassungsinhaber Integro Gida SAN. ve TIC. A.S., vertreten durch RM Associates Ltd) Text von Bedeutung für den EWR
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die im Anhang genannte Zubereitung, die in die Zusatzstoffkategorie „zootechnische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „Darmflorastabilisatoren“ einzuordnen ist, wird unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen als Zusatzstoff in der Tierernährung zugelassen.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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