Verordnung (EU) Nr. 1286/2011 der Kommission vom 9. Dezember 2011 über die Festlegung einer gemeinsamen Methodik zur Untersuchung von Unfällen und Vorkommnissen auf See gemäß Artikel 5 Absatz 4 der Richtlinie 2009/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates Text von Bedeutung für den EWR
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die gemeinsame Methodik für die Untersuchung von Unfällen und Vorkommnissen auf See, auf die in Artikel 5 Absatz 4 der Richtlinie 2009/18/EG verwiesen wird, ist im Anhang dieser Verordnung ausgeführt.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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