Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1351/2011 der Kommission vom 20. Dezember 2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 747/2001 des Rates hinsichtlich der Aussetzung der Zollkontingente der Union und der Referenzmengen für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse mit Ursprung im Westjordanland und im Gazastreifen
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1a Aussetzung der Zollkontingente der Union und der Referenzmengen für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse mit Ursprung im Westjordanland und im Gazastreifen
Die Anwendung der in Anhang VIII der Verordnung (EG) Nr. 747/2001 festgesetzten Zollkontingente und Referenzmengen für Erzeugnisse mit Ursprung im Westjordanland und im Gazastreifen wird ab dem 1. Januar 2012 vorübergehend für einen Zeitraum von zehn Jahren ausgesetzt. Abhängig von der künftigen wirtschaftlichen Entwicklung des Westjordanlands und im Gazastreifens kann jedoch spätestens ein Jahr vor Ablauf des Zehnjahreszeitraums eine mögliche Verlängerung um einen zusätzlichen Zeitraum in Betracht gezogen werden, wie dies in dem mit dem Beschluss 2011/824/EU des Rates genehmigten Abkommen in Form eines Briefwechsels vorgesehen ist.
Article 2
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2012.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions